Übernimmt jetzt die Stadt Der Herzogin Garten?
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Der neu entstandene Park auf dem Areal von Der Herzogin Garten. Noch sind die beiden Eingangstore mit Kabelbindern verschlossen.
© Quelle: Catrin Steinbach
Dresden. Investor Reinhard Saal ist enttäuscht von Dresden und will weg. Nach der Laubegaster Werft verkauft er nun auch die Orangerie an der Ostra-Allee, die er ursprünglich im Familienbesitz behalten wollte. Und er würde die 6500 Quadratmeter große, neu angelegte Parkanlage Der Herzogin Garten für einen Euro abgeben, hatte er gegenüber DNN erklärt (DNN berichteten). Bedingung für den Schnäppchenkauf sei, dass der künftige Eigentümer für die sachgerechte Pflege garantiere und dafür Sorge trage, dass die Grünanlage tagsüber für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Denn diese Verpflichtung hat Reinhard Saal unterschrieben, sonst hätte er gar nicht bauen dürfen.
Baubürgermeister hat zum Gespräch eingeladen
Übernimmt jetzt eventuell die Stadt Dresden den Park? „Aufgrund der Presseberichte habe ich Herrn Saal zu einem Gespräch eingeladen. Herr Saal seinerseits zeigte Interesse an einem Gespräch. Jetzt wird ein Termin abgestimmt. Mehr können wir heute noch nicht dazu sagen“, so Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain gegenüber DNN.
Ein „vergiftetes ’Geschenk’“
Tilo Wirtz, Stadtrat der Linken, warnt vor einem Erwerb der Grünanlage durch die Stadt, auch wenn „Der Herzogin Garten“ nur einen Euro kosten würde. Es wäre „ein vergiftetes ,Geschenk’“, findet Wirtz. Denn Reinhard Saal wolle „sich einer ihn nur noch belastenden Verpflichtung dauerhaft entledigen“, ist der Stadtrat überzeugt. Aus einem Erwerb der Grünanlage würde für die Stadt kein Vorteil entstehen, „sondern nur die Übernahme des Aufwandes und die Entlastung des Vorhabenträgers davon“, sieht Tilo Wirtz nur Nachteile.
„Was den Pavillon für Busreisende betrifft, wäre die Prüfung einer Verlängerung der temporären Baugenehmigung wünschenswert“, äußerte sich der Stadtrat der Linken gegenüber DNN. „Ob eine Verlängerung denkbar ist, hängt von der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung ab“, sagt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Ob Herr Saal aktuell Gespräche mit der Denkmalpflege führt, ist uns nicht bekannt.“
Knackpunkt Denkmalschutz
Das Interesse des Investors besteht wohl eher darin, auf seinem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Die Stadt hatte eine entsprechende Bauvoranfrage am 24. Mai 2018 zunächst positiv beschieden, diesen Vorbescheid jedoch am 1.Oktober 2018 zurückgenommen, weil das Vorhaben aus denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig sei. Das ist auch der Grund für die Verärgerung Reinhard Saals, der in Dresden mehrere Bauprojekte entwickelte.
Denn als der Unternehmer 2013 das Grundstück kaufte, sei zuvor bei den zuständigen Ämtern nicht nur angefragt worden, ob das Grundstück bebaubar sei, sondern auch, ob Baulasten eingetragen sind oder sonstige Einschränkungen bestehen. „Das war alles nicht der Fall“, sagt Reinhard Saal und verweist auf entsprechende Schreiben.
So hatte das Amt für Kultur und Denkmalschutz am 12. Februar 2013 dem Makler gegenüber mitteilt, dass „das angefragte Flurstück 2243a … unbebaut ...und daher nicht in der Liste der Kulturdenkmale enthalten“, ist. Woraus der Investor schloss, dass es keine Einschränkungen gibt. Deshalb fühlt er sich ausgetrickst.
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„Bauwille nicht artikuliert“
„Zum damaligen Zeitpunkt lag ein gegenüber dem Denkmalamt artikulierter Bauwille noch nicht vor. Somit gab es keine Veranlassung, sich in diesem konkreten Fall mit einer Bebauung bzw. Bebaubarkeit zu befassen“, rechtfertigt sich das Amt für Kultur und Denkmalschutz.
Und es ergänzt: „In der Regel eruieren Grundstückseigentümer die rechtlichen Bindungen, die Einfluss auf die Bebaubarkeit von Grundstücken haben können. Eine entsprechende Nachfrage im Amt für Kultur und Denkmalschutz vor dem Kauf des Grundstücks im Juni 2013 ist aber nicht erfolgt.“
Ausweitung des Denkmalschutzes
Im August 2013 sei dann zusätzlich zum Areal Am Zwingerteich 2, Flurstück 2234/2 das Areal Am Zwingerteich 2a, u. a. mit dem Flurstück 2234a (Reinhard Saals Grundstück) als Kulturdenkmal erfasst worden, teilte das Amt für Kultur und Denkmalschutz auf DNN-Anfrage mit.
Für Bauexperte Tilo Wirtz scheint es nicht aus denkmalpflegerischen, sondern aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaft, ob das Grundstück, auf dem sich jetzt noch der Pavillon für Busreisende befindet, später mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut werden kann.
Und er erklärt auch warum: „Die Fläche ist gemäß Flächennutzungsplan der kulturellen Nutzung vorbehalten und Wohnen ist in dem Quartier bisher nicht etabliert. Deshalb kann eine Baugenehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch wahrscheinlich nicht erteilt werden, da das Vorhaben von der Nutzung her mit dem Einfügegebot in Konflikt steht.“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan als Weg
Aus Sicht des Bauingenieurs und Stadtrates Tilo Wirtz wäre der richtige Weg „ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan, bei dessen Erstellung auch Konflikte hinsichtlich der Belange der Denkmalpflege oder auch aus dem Betrieb der Theaterwerkstätten erkannt und bewältigt werden könnten“.
Raoul Schmidt-Lamontain: „Gegenstand des Vorbescheidsantrages war die Frage nach der denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit. Dieser Vorbescheid musste versagt werden, da die denkmalschutzrechtliche Zustimmung nicht vorliegt. Die Gründe ergeben sich aus dem Denkmalstatus der Theaterwerkstätten bzw. der diese umgebenden Freiflächen, in denen sich das Thema der geöffneten und geweiteten Stadtlandschaft - ein typischer städtebaulicher Ansatz der Zeit - abbildet. Ein Baurecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan könnte auch nur im Einvernehmen mit den Denkmalschutzbehörden geschaffen werden.“
Von Catrin Steinbach