Der Freistaat plant weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften. Aus dem Entwurf der neuen Rechtsverordnung, der den DNN vorliegt, geht hervor, wie die Details aussehen sollen. Berührt ist der Umgang mit der „zweiten Welle“ und mit Demonstrationen.
Dresden. Die neuen Regeln des Freistaats Sachsen zum Schutz vor dem Corona-Virus umfassen auch konkrete Vorschriften für die Reaktion auf eine sogenannte „zweite Welle“. Das geht aus dem Entwurf der Verordnung hervor, der den DNN vorliegt.
Wie von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bereits vorgestellt, setzt die neue Verordnung auf mehr Freiheiten. Statt ein grundsätzliches Verbot auszusprechen und aufzulisten, was alles erlaubt ist, soll nun im Grundsatz alles erlaubt sein. Bestimmte Dinge werden dazu mit besonderen Auflagen versehen, nur noch wenige Angelegenheiten werden ausdrücklich verboten.