Ab 12. April muss sich der 20-jährige Syrer Abdullah A. wegen Mordes vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der als islamistischer Gefährder eingestufte Flüchtling soll im Oktober 2020 im Zentrum von Dresden zwei Touristen niedergestochen haben.
Dresden. Ein halbes Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen im Zentrum von Dresden steht der Tatverdächtige vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Der Staatsschutzsenat des OLG hat jetzt das Hauptverfahren gegen den 20-jährigen Syrer Staatsangehörigen Abdullah A. eröffnet. Die Hauptverhandlung beginnt am 12. April 2021, der Senat hat zunächst elf weitere Verhandlungstermine bis 28. Mai anberaumt. Das teilte das OLG am Dienstag mit.
Der Generalbundesanwalt legt Abdullah A. zur Last, am 4. Oktober 2020 in der Nähe des Kulturpalastes unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus eingestochen zu haben. Das 55-jährige Opfer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der 53-Jährige überlebte den Anschlag schwer verletzt. Dem Angeklagten wird Mord, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.