Das Landgericht Dresden hat den Prozess gegen Ralf B., der im November 2018 den Dresdner Schulamtsleiter Falk Schmidtgen bei einem Unfall getötet hat, neu aufgerollt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Berufung eingelegt. Das Ergebnis: eine härtere Strafe für den Unfallfahrer, der sich betrunken hinters Steuer gesetzt hatte.
Dresden.Der Fall um den Tod des Schulamtsleiters Falk Schmidtgen wurde am Landgericht neu aufgerollt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Meißen eingelegt. Das hatte im 23. April Ralf B. wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit im Straßenverkehr zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis für drei Jahre entzogen, weil er betrunken den Amtsleiter totgefahren hatte. Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu gering, dem Angeklagten zu hoch – beide legten Berufung ein.
Am Abend des 27. November 2018 war Falk Schmidtgen mit seinem Fahrrad auf der Staatsstraße 81 auf dem Nachhauseweg. Die Beleuchtung an seinem Rad funktionierte. Zusätzlich hatte er Reflektoren an den Pedalen und an der Rückseite des Rads, trug Schuhe mit reflektierenden Streifen und eine Jacke in greller gelber Farbe. Eine Autofahrerin, die hinter dem Angeklagten fuhr, hatte den Radfahrer deutlich gesehen – nur der Angeklagte nicht. Er missachtete den Amtsleiter und fuhr ihm zwischen Friedewald und Auer mit seinem Kleintransporter hintendrauf.