Wohngeld und Hilfe zur Pflege

Steigende Pflegeheimkosten: Dresden informiert über Zuschüsse

Das Sozialamt Dresden kann Pflegeheimbewohnern finanziell unter die Arme greifen (Symbolbild).

Das Sozialamt Dresden kann Pflegeheimbewohnern finanziell unter die Arme greifen (Symbolbild).

Dresden. Wer nicht oder nicht mehr über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt, um den Pflege-Eigenanteil aufzubringen, für den könnte Wohngeld oder Hilfe zur Pflege eine Option sein. Wie die Stadt Dresden mitteilt, gelte dies sowohl bei stationärer Pflege im Heim als auch bei ambulanter Pflege zu Hause. Zuständig für diese Leistungen ist das Sozialamt.

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Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner

Auch Bewohner eines Pflegeheimes können unter Umständen einen Anspruch auf Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz haben. Das Wohngeld wird in diesem Fall als sogenannter Mietzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamthaushaltseinkommen und den Wohnkosten ab.

Anträge nehmen alle Bürgerbüros, Stadtbezirksämter und das Sozialamt entgegen. Das Antragsformular, eine Checkliste für die Antragstellung und ein Informationsblatt sind auf der Webseite der Stadt erhältlich. Zum 1. Januar stellt die Stadt auf ihrer Webseite zusätzlich einen Onlineassistenten für die Wohngeldbeantragung zur Verfügung. Kosten entstehen für den Antrag nicht.

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Hilfe zur Pflege

Mit der Hilfe zur Pflege unterstützt das Sozialamt pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen, um ihnen eine angemessene Pflege zu ermöglichen. Voraussetzung für die Hilfe sind unter anderem, dass sie das 67. Lebensjahr vollendet haben und ihr Einkommen und Vermögen für den Pflege-Eigenanteil nicht ausreichen.

Die Regeln sind jedoch strikt, denn prinzipiell ist das gesamte Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Ausgenommen ist ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro bei Alleinstehenden und insgesamt 10.000 Euro bei Ehepaaren. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege kann beim Sozialamt gestellt werden.

Unterstützung auch für Sachleistungen

Auch Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten. So können beispielsweise die Kosten für einen Pflegedienst als sogenannte Pflegesachleistungen übernommen werden. Weitere Infos und Antragsformulare gibt es beim Sozialamt oder ebenfalls auf der Webseite der Stadt.

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Dresdner, die sich über die verschiedenen Hilfen im Alter informieren möchten, können sich auch an das Seniorentelefon wenden. Die Sprechzeiten sind Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Anfragen auf.

Internet: dresden.de/wohngeld

Seniorentelefon: 0351/4884800

Von bw

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