Nach verschiedenen Übergangsfristen greifen die Regelungen des Masernschutzgesetzes jetzt auch in Dresden vollständig. Die Stadt startet demnächst ein Meldeportal. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Bestimmungen.
Dresden.Die Corona-Pandemie sorgte immer wieder für Übergangsfristen, aber jetzt wird es auch in Dresden ernst. Seit 1. August greifen die Bestimmungen des Masernschutzgesetzes in vollem Umfang. Am Donnerstag wurden diese auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.