Querdenken in Dresden: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der „Querdenken“-Demonstration am Samstag in Dresden bestätigt.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Dresden.Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der „Querdenken“-Demonstration am Samstag in Dresden bestätigt. „Der Eilantrag wurde abgelehnt“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und die Veranstaltung sei endgültig untersagt. Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde gegen das zuvor vom Dresdner Verwaltungsgericht und Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte Verbot der Kundgebung gegen die Corona-Politik eingelegt.
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Von dpa