Neue Regeln für Bürgerbeteiligung auf der Zielgerade
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Der Einfluss der Bürger auf Politik und Verwaltung soll steigen.
© Quelle: Archiv/Lohse
Dresden. Die neuen Regeln für die Bürgerbeteiligung in Dresden befinden sich auf der Zielgeraden. Im Januar soll der Stadtrat über eine Bürgerbeteiligungssatzung entscheiden. Dazu haben Vertreter der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit jetzt eine überarbeitete Fassung vorgelegt.
„Wir streben einen Paradigmenwechsel an“, erklärte Vincent Drews (SPD). Bislang entscheiden Politik und Verwaltung wann und wie Bürger über Vorhaben der Stadt informiert werden. Künftig sollen die Einwohner über Beteiligungsformate wie beispielsweise Bürgerforum oder Bürgerwerkstatt besser informiert werden und Empfehlung für den Entscheidungsprozess vorlegen können.
„Es geht um eine grundlegende Reform der Demokratieverfassung“, erklärte Johannes Lichdi von den Grünen. In einer Arbeitsgruppe von Verwaltung und Politik sei ein Satzungsentwurf vom Mai überarbeitet worden. Leider hätten sich außer SPD, Linken und Grünen die anderen Parteien im Stadtrat nicht kontinuierlich daran beteiligt.
Auch Jugendliche sollen mitmachen können
Der Satzungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Bürger durch eine Unterschriftensammlung Informationsveranstaltungen initiieren können. Bei gesamtstädtischen Angelegenheiten sind für die Einberufung etwa eines Bürgerforums 2500 Unterstützer notwendig. Für Themen in Stadtbezirken oder Ortschaften gibt es nun im neuen Entwurf je nach Einwohnerzahl Abstufungen zwischen 100 und 500 Unterschriften.
Für eine Bürgerwerkstatt oder eine Mediation sind bei gesamtstädtischen Themen 5000 Unterschriften nötig, bei einem Bürgerhaushaltsverfahren sind es 9000. Rechtlich bindend sind die Empfehlungen der Bürger freilich nicht, sie entfalten natürlich politisch Druck auf den Stadtrat. Abweichungen von den Empfehlungen sollen begründet werden.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Einführung eines OB-Verfahrens. Wenn es in der Bürgerschaft Interesse an einem Beteiligungsverfahren gibt, soll zunächst der Oberbürgermeister Gelegenheit haben zu entscheiden, ob er eine entsprechende Veranstaltung einberuft. Tut er das nicht, entscheidet der Stadtrat. Da es Angelegenheiten gibt, die allein in der Hoheit der Oberbürgermeisters oder der Verwaltung liegen, wird dem OB empfohlen, auch in diesen Fällen die Beteiligungssatzung anzuwenden.
Damit die Bürger eindeutig wissen, in welchen Fällen die Satzung angewendet werden kann, soll der Oberbürgermeister das in einer Verwaltungsvorschrift regeln. „Damit wollen wir Klarheit für die Bürger schaffen“, erklärte Lichdi.
Norbert Engemaier aus der Fraktion der Linken verwies vor allem auf die Vielfalt der Instrumente. Damit könnten die Bürger an eigenen Vorschlägen arbeiten. „Das hat es bisher nur in wenigen Fällen gegeben.“ Auch Jugendliche könnten Beteiligungsformate auf den Weg bringen. Mit niedrigeren Unterschriftenzahlen werde das vereinfacht.
Von Ingolf Pleil