Bundesgerichtshof

Revision verworfen – Neonazi der Freien Kameradschaft Dresden zu Freiheitsstrafe verurteilt

In Heidenau war es 2015 zu heftigen Auseinandersetzungen vor einer Asylunterkunft gekommen.

In Heidenau war es 2015 zu heftigen Auseinandersetzungen vor einer Asylunterkunft gekommen.

Dresden/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines Mitglieds der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) verworfen. Damit ist das gegen ihn vom Landgericht Dresden Ende September 2020 verhängte Urteil – eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren – rechtskräftig. Demnach sahen es die Dresdner Richter als erwiesen an, dass der Mann Landfriedensbruch begangen sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion geleistet hat. Neben dem 33-Jährigen verurteilte das Gericht in diesem Fall zwei weitere Männer im Alter von 36 und 38 Jahren.

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Nach Überzeugung des Landgerichts haben die Neonazis mit der 2015 gegründeten FKD in verschiedener Beteiligung Polizisten bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau attackiert, waren an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und Andersdenkende, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist, hieß es.

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Ende November 2016 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Wohnungen in Dresden und Umgebung durchsucht und mutmaßliche FKD-Mitglieder festgenommen. Der 33-Jährige war zuvor in Thüringen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

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Von dpa

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