Messerstecherei in Gorbitz: 18-Jähriger soll 16-Jährigen niedergestochen haben
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Der Angeklagte kann sich nicht an den Vorfall erinnern.
© Quelle: Symbolbild/PIxabay
Dresden.Jung, schmal, klein, den Blick gesenkt: Abdalrhmen A. traute sich am Mittwoch im Amtsgericht nicht einmal, seiner Familie richtig ins Gesicht zu schauen. Vater, Mutter Schwester – alle waren sehr betroffen, vor allem die Frauen weinten viel.
Familie bemüht sich um Integration
Nicht nur darüber, dass der 18-Jährige vielleicht zu einer Haftstrafe verurteilt wird, sondern auch darüber, was er getan hat. Diese Familie aus Syrien bemüht sich, besucht Sprachkurse, nimmt Integration ernst und dann landet der Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Abdalrhmen A. hatte sich an jenem Abend mit Landsleuten in der Wohnung eines Bekannten getroffen. Es wurde getrunken, Karten gespielt.
Nach dem Streit Wohnung verlassen
Irgendwann gerieten der Angeklagte und das spätere Opfer in Streit. Laut Anklage soll Abdalrhmen A. dem 16-Jährigen dabei gedroht haben, ihn abzustechen.
Dann habe sich der Angeklagte ein Messer aus der Küche genommen und eingesteckt und mit den anderen die Wohnung verlassen.
An der Haltestelle soll es erneut Streit zwischen den beiden gegeben haben. Als sich der 16-Jährige umdrehte, habe der Angeklagte ihm dann zweimal in die Brust gestochen und, als dieser zu Boden ging, weiter versucht, ihn mit dem Messer zu verletzten, bis die anderen dazwischengingen.
Das Opfer erlitt das Leben gefährdende Verletzungen, da aber sehr schnell medizinische Hilfe geleistet wurde, bestand keine akute Lebensgefahr.
Angeklagter kann sich nicht erinnern
Nach der Verlesung dieser Anklage fragt man sich schon, warum die Sache nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts am Landgericht angeklagt wurde.
Im Laufe des Prozesses relativierte sich die Sache etwas, blieb aber irgendwie nebulös. Vieles ist seltsam. Abdalrhmen A. räumte die Vorwürfe ein, kann sich aber an die Tat direkt nicht erinnern.
Es habe Streit gegeben, er habe auch das Messer mitgenommen, aber nicht auf den 16-Jährigen eingestochen. „Wir haben uns gegenübergestanden und ich habe gesagt: ,Geh weg, ich habe ein Messer.’
Wir haben uns geschubst und er sagte: ,Stich doch zu.’“ Er sei dann gegangen. Das der Junge, der Bruder seines besten Freundes, schwer verletzt wurde, habe er erst später erfahren. „Das muss irgendwie bei der Schubserei passiert sein.“ Das Urteil folgt.
Von Monika Löffler