Masken schützen – einen selbst und andere. Wer sie aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, bekommt ein Attest vom Arzt. Wer sich das aber selbst ausstellt, macht sich strafbar. So wie zwei Maskenmuffel, die sich jetzt in Dresden vor Gericht verantworten mussten.
Dresden.Seit rund zwei Jahren hat uns Corona fest im Griff. An das Tragen von Masken in Geschäften, Bahnhöfen, Ämtern, Bus und Bahn, bei Demonstrationen oder Veranstaltungen haben wir uns notgedrungen gewöhnt – auch wenn sicher keiner gern ständig so ein Teil vor Mund und Nase hat. Aber Masken schützen – einen selbst und die anderen. Allerdings gibt es Zeitgenossen, die wollen einfach nicht. Kontrollierende Beamte müssen sich da endlose Diskussionen anhören.
Einige wollen besonders schlau sein und legen ein Attest vor, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen müssen. Ärzte können solche Atteste ausstellen. Nur verzichten manche auf den Gang zum Mediziner und basteln sich so ein Schreiben selbst – ein aus dem Internet gezogenes Blancoattest wird selbst ausgefüllt. „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ heißt das im Juristendeutsch – und ist strafbar.