Im Dresdner Amtsgericht gilt jetzt Maskenpflicht
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Wer durch dir Türen des Amtsgerichts Dresden schreitet, sollte eine Maske dabeihaben.
© Quelle: Tino Plunert
Dresden.Auch im Dresdner Amtsgericht gilt jetzt Maskenpflicht. "Wir unterstützen damit die Intention der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Deren dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch im Gerichtsgebäude. Andernfalls kann Ihnen die Teilnahme an Terminen und Sitzungen möglicherweise verwehrt werden", teilt das Gericht mit. Besucher werden gebeten, eine eigenen Maske mitzubringen, damit sie die tragen können, falls der Mindestabstand von 1,50 Metern beispielsweise in Büros oder Sitzungssälen nicht eingehalten werden kann.
Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen ist aus rechtlichen Gründen gestattet. Das Gericht bittet aber darum, derzeit möglichst keine Kinder mitzubringen.
Seit 20. April gilt in Sachsen im Nahverkehr und beim Einkaufen die Maskenpflicht.
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Von ml