Hetze im Netz: Ermittlungen gegen Spitze des Dresdner Obdachlosenvereins
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Vereinschef Ingolf Knajder und zwei weitere Vorstände stehen im Fokus von Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft.
© Quelle: Archiv/Dietrich Flechtner
Dresden. Seit Gründung ist der Verein "Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen und Bedürftigen" heftig umstritten. Kritiker monieren rechtslastige Aussagen, die Nähe zu Pegida und erheben den Vorwurf, dass das Bündnis bewusst nur Deutschen helfen wolle. Anschuldigungen, die Vertreter des Vereins immer wieder zurückgewiesen haben. Jetzt droht neuer Ärger: Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Vorstandsmitglieder des Vereins, darunter Stadtrat Jens Genschmar. Es geht um Volksverhetzung, Beleidigung und ähnliche Delikte.
Die Debatten um den Verein hatten sich vor allem an den Äußerungen führender Vertreter entzündet. Im Dezember landete nun ein dicker Umschlag im Briefkasten der Dresdner Staatsanwaltschaft. Darin steckte eine Strafanzeige gegen Vereinschef Ingolf Knajder, seinem Vize Uwe Riedel und Jens Genschmar. Die stützt sich auf zahlreiche Äußerungen, die Ingolf Knajder, Uwe Riedel und in einem Fall Jens Genschmar übers Netzwerk Facebook getätigt haben sollen.
Der Vorwurf: Hetzkommentare gegen Politiker, Flüchtlinge und den Islam
In einem langen Anhang sind in dem Schreiben Dutzende Hetzkommentare aufgelistet, die sich zumeist gegen Politiker, Flüchtlinge und den Islam richten – jeweils belegt mit Bildschirmaufnahmen. Im Raum stehen Vorwürfe der Volksverhetzung und Beleidigung, aber auch die Aufforderung zu Straftaten oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Allein bei Ingolf Knajder stellt der Verfasser auf mehr als ein Dutzend Äußerungen ab – wobei diese bis auf eine Ausnahme aus den Jahren von 2012 bis 2016 datieren und teils wieder gelöscht wurden. Demnach soll er beispielsweise drei Dresdner, die sich für Toleranz engagierten, im März als „geisteskranke Oberhetzer“ tituliert haben. Im August 2016 tauchte ein Beitrag auf, in dem der Schlagersänger und SPD-Mitglied Roland Kaiser als vom „Drogenkonsum geschädigter und geistig umnachteter Konzertbetrüger“ verunglimpft wird.
Verbale Angriffe gegen Oberstaatsanwalt und Vizekanzler
Noch einen Zacken schärfer lauten die Formulierungen in den über 40 Beiträgen, die Uwe Riedel zugeordnet werden. Er soll angeblich im Januar 2016 in Richtung des damaligen Dresdner Oberstaatsanwaltes geschrieben haben: „Du bist so ein Dreck Avenarius“. Im Juli 2018 wurde ein Foto von einer verschleierten Frau mit dem Kommentar „Müllsack mit Koffer“ veröffentlicht. Und anders als bei Ingolf Knajder ließen sich viele der Äußerungen offenbar zumindest noch im Dezember des vergangenen Jahres abrufen.
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Jens Genschmar
© Quelle: Archiv
Im Fall von Jens Genschmar wird indes ein Beitrag von Februar 2016 zitiert. In Bezug auf den damaligen Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) soll er geschrieben haben: "Dummheit macht dick, diese Person ist der Beweis." Jens Genschmar sitzt mit im Vereinsvorstand und hatte sich auch deshalb mit der FDP überworfen. Zur Stadtratswahl im Mai will er nun für die Freien Wähler antreten.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat den Eingang des Papiers auf Nachfrage der DNN bestätigt. Inzwischen laufen gegen alle drei Betroffenen Ermittlungen, erklärt der Sprecher Jürgen Schmidt.
Im Fall der vorgeworfenen Beleidigungen kommt es allerdings darauf an, dass die davon Betroffenen zunächst selber einen Strafantrag stellen. Dazu werden in der Regel diese angeschrieben und müssen dann binnen einer Frist entscheiden, ob sie tatsächlich eine Anzeige erstatten wollen. Im Fall einer verunglimpften Landtagsabgeordneten ist dies nach DNN-Informationen bereits geschehen.
Bei dem Verein „Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen und Bedürftigen“ sind die Verantwortlichen derweil überrascht. Bisher, so sagt Vereinsanwalt Michael Bürger, hätten und er und der Verein noch keine Kenntnisse von den laufenden Ermittlungen. Entsprechend wollte sich der Jurist nicht zu den Vorwürfen äußern. Zunächst müssten die Umstände genauer geprüft werden.
Sollte es tatsächlich zu einer Anklage oder einem Prozess kommen, wäre es für Ingolf Knajder nicht der erste Auftritt vor Gericht. Ende 2016 hatte das Landgericht ihm untersagt, den Satz "Solchen Menschen wünsche ich den baldigen Tod und nichts anderes" in Richtung des Tafelchefs Andreas Schönherr zu wiederholen. Die Äußerung war wenige Wochen zuvor ebenfalls im Internet auf Facebook aufgetaucht.
Von Sebastian Kositz
DNN