E-Paper
Kontrollaktion

Hauptzollamt Dresden erwischt 13 Mindestlohnbetrüger

Auch in Dresden kontrollierten die Beamten Unternehmen, zum Beispiel an der Prager Straße, auf Einhaltung des Mindestlohns.

Auch in Dresden kontrollierten die Beamten Unternehmen, zum Beispiel an der Prager Straße, auf Einhaltung des Mindestlohns.

Dresden. Das Ergebnis der bundesweiten Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns, mit denen am 11. und 12. September rund 6000 Zollbeamte beschäftigt waren, steht fest. Dabei befragten die Zöllner mehr als 32 000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften bei rund 4500 Unternehmen die Geschäftsunterlagen, wie das Hauptzollamt Dresden am Montag mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die sächsische Behörde, die für Ost- und Nordsachsen mit den Großstädten Dresden und Leipzig zuständig ist, war mit rund 100 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) an der Aktion beteiligt. Sie befragten mehr als 700 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften bei 142 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen. 26 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, darunter 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. In 66 Fällen ergaben sich Hinweise, die weitere Prüfungen nach sich ziehen. Das betrifft unter anderem Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße (33), Beitragsvorenthaltungen (22), Ausländerbeschäftigung (4) und Leistungsmissbrauch (3).

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In 3291 Fällen sind laut Hauptzollamt weitere Prüfungen erforderlich. Dabei gehen die Beamten insbesondere Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen nach.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Stunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Von uh

DNN

Anzeige
Anzeige

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken