E-Paper
Grünes Gewölbe

Dresdner Juwelendiebstahl: Vier Geständnisse – Nachfragen nur schriftlich?

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel (2.v.l.) muss klären, ob zwei der Täter noch nicht gefasst sind oder doch vor Gericht stehen und lügen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel (2.v.l.) muss klären, ob zwei der Täter noch nicht gefasst sind oder doch vor Gericht stehen und lügen.

Dresden. Nachdem am Dienstag drei der Angeklagten im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe ein Geständnis abgelegt hatten, sagte nun Bashir R. aus. Er bestätigte im Großen und Ganzen die Einlassungen der Mitangeklagten. Die Idee zum Einbruch sei durch eine Klassenfahrt entstanden, dann habe man sich entschlossen, im Grünen Gewölbe einzusteigen und alles sorgfältig geplant.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bashir R. erklärte, dass er an der Planung nicht beteiligt war, sich aber spontan entschieden habe, mitzumachen. Er sei in Dresden gewesen, habe dort auch die Mauer am Schloss überstiegen und das Diebesgut entgegengenommen. Ansonsten habe er Schmiere gestanden. An vieles könne er sich nicht mehr erinnern, da er sehr unter Stress gestanden hat. Er bezeichnete alles als ein aus Abenteuerlust begangenes Verbrechen.

Vier Angeklagte geben Tatbeteiligung zu

Die sechs Angeklagten – Brüder und Cousins aus dem berüchtigten Berliner Remmo-Clan – stehen seit einem Jahr vor dem Dresdner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 25. November 2019 mehr als 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtversicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro aus dem Grünen Gewölbe gestohlen haben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Insgesamt vier der Angeklagten haben damit nun ihre Tatbeteiligung eingeräumt. Abdul Majed R. wollte sich zunächst nicht einlassen, erklärte nun aber, dass er nicht bei der Tat dabei war. Die anderen wollten ihn nicht dabeihaben. Er habe stattdessen Sachen für den Diebstahl beschafft. Er gab an, die Äxte, mit denen die Vitrinen im Grünen Gewölbe zerschlagen worden waren, und die Farbe für das präparierte Gitter aus einem Berliner Baumarkt gestohlen zu haben. Dafür sei er von den anderen kritisiert worden, da die Farbe falsch, die Stiele der Äxte zu kurz und die Keile zu klein gewesen seien. So hätte alles länger gedauert als geplant.

Am Tag des Coups aber sei er zuhause gewesen und habe der Familie bei einem Umzug geholfen. Spekulationen zu seiner Tatbeteiligung, die während seiner Untersuchungshaft aufkamen, würden nicht stimmen: „Knastgequatsche.“ Der 23-Jährige wurde bereits am Dienstag von allen anderen entlastet: Er sei zu unzuverlässig.

Streit um Gutachter für Wissam R.

Achmed R. sagte ebenfalls nichts. Er hatte dem Gericht für die Tatzeit ein Alibi präsentiert. Er sei in der Notaufnahme einer Berliner Klinik gewesen. Interessant ist allerdings, dass er von keinem der vier Geständigen entlastet wurde. Er wurde einfach nicht erwähnt.

Nach der Einlassung von Wissam R., wonach er zu der Zeit drogensüchtig gewesen sei und auch am Tattag Kokain konsumiert habe, will die Kammer nun ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, um seine Schuld- und Steuerungsfähigkeit zu klären. Sie schlug als Sachverständigen den Dresdner Psychiater Dr. Jan Lange vor. Wissam R. und seine Verteidiger lehnten dies ab und schlugen ihrerseits eine Berliner Gutachterin vor. Das Gutachten, das Dr. Lange zu Abdul Majed R. im Sommer erstellt hatte, sei nicht umfangreich genug gewesen, begründeten sie dies.

Überwachungskameras zeigen sechs Männer

Bleibt die Frage: Wenn Abdul und Achmed nicht bei dem Diebstahl dabei waren, wer waren dann die anderen beiden? Überwachungskameras rund ums Dresdner Schloss zeigen sechs Männer, die an dem Einbruch beteiligt waren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch

Und wer war im Juwelenzimmer? Drei Angeklagte hatten bei ihren Einlassungen erklärt, nur außerhalb des Schlosses agiert zu haben. Einzig Rabieh R. hatte gestanden, einer der beiden Männer gewesen zu sein, die im Juwelenzimmer die Vitrinen zerschlugen und die Schmuckstücke stahlen. Wer war der andere? Einen Namen nannte er nicht.

Die Kammer hatte glaubhafte Geständnisse und die Bereitschaft, Nachfragen zu beantworten zu Bedingung für den sogenannten „Deal“ gemacht. Die Verteidiger forderten jetzt aber, dass die Fragen von Kammer und Staatsanwaltschaft schriftlich abgegeben werden sollen, damit sich ihre Mandanten darauf vorbereiten können. Die Kammer berät nun, ob das noch dem vereinbarten Deal entspricht. Der Prozess wird fortgesetzt.

DNN

Anzeige
Anzeige

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken