Grünes Gewölbe

Prozess zum Dresdner Juwelendiebstahl: Plädoyers der Staatsanwaltschaft am Freitag erwartet

Im Prozess über den Dresdner Juwelendiebstahl werden am Freitag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft erwartet.

Im Prozess über den Dresdner Juwelendiebstahl werden am Freitag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft erwartet.

Dresden. Im Prozess über den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden von 2019 werden am Freitag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft erwartet. Zunächst wolle die Jugendgerichtshilfe zu den beiden angeklagten Heranwachsenden eine Stellungnahme abgeben, teilte das Landgericht Dresden am Donnerstag mit. Danach soll die Beweisaufnahme vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden geschlossen werden (Az: 2 KLs 422 Js 23291/20).

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Der Prozess hatte im Januar 2022 begonnen. Den sechs Angeklagten im Alter von 24 und 29 Jahren wird schwerer Bandendiebstahl und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Vier Angeklagte hatten ihre Tatbeteiligung vor Gericht eingeräumt.

Für die Juwelendiebe stehen mildere Strafen in Aussicht

Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen der Jugendkammer, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Die Absprache beinhaltete auch die Rückgabe des Schmucks. Falls die Vorgaben erfüllt werden, stehen mildere Strafen in Aussicht.

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Ein Großteil der Juwelen war im Dezember 2022 zurückgegeben worden. Allerdings sind die Schmuckstücke aus dem Bestand der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zum Teil stark beschädigt. Bei ihren Aussagen vor Gericht verwiesen die mutmaßlichen Täter mehrfach auf Erinnerungslücken oder bestätigten nur bereits bekannte Details. Die Staatsanwaltschaft zweifelt an ihren Aussagen.

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Zwei der Angeklagten hatten sich nicht an den Absprachen beteiligt. Einer von ihnen will nur an der Vorbereitung beteiligt gewesen sein, der andere verwies für die Tatnacht auf ein Alibi.

Das Urteil soll nach Ostern verkündet werden, nach derzeitiger Planung am 16. Mai. Zuvor sind am 28. April und 2. Mai die Plädoyers der Verteidiger geplant.

DNN

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