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Nach Missbrauchsfällen

Dresdner Jugendamt prüft Parkeisenbahn-Förderverein

Ende März soll die Parkeisenbahn wieder durch den Großen Garten rollen. Hinter den Kulissen beschäftigt die Aufarbeitung eines Missbrauchskandals die Mitarbeiter und Fördervereinsmitglieder.

Ende März soll die Parkeisenbahn wieder durch den Großen Garten rollen. Hinter den Kulissen beschäftigt die Aufarbeitung eines Missbrauchskandals die Mitarbeiter und Fördervereinsmitglieder.

Dresden. Der 2016 bekannt gewordene Missbrauchsskandal bei der Dresdner Parkeisenbahn hat nun auch für den Förderverein Dresdner Parkeisenbahn e.V. Konsequenzen. Das Jugendamt prüft derzeit, ob „die Voraussetzungen zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beim Verein Dresdner Parkeisenbahn e. V. noch gegeben sind“, wie die Behörde auf DNN-Anfrage mitteilt. Weder zum Stand des Verfahrens noch zur voraussichtlichen Dauer will sie sich äußern.

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Als Träger freier Jugendhilfe kann ein Verein „eine auf Dauer angelegte Förderung aus Mitteln der Jugendhilfe“ beantragen, wie das Jugendamt erläutert. Meist handelt es sich dabei um kleinere Beträge, die aber für die betreffenden Vereine eine große Bedeutung haben. Für das laufende Jahr beantragte der Förderverein etwa eine Förderung für eine „Deutsch-ungarische Jugendbegegnung in Dresden; Eisenbahnspezifischer Erfahrungsaustausch“ und soll dafür 1600 Euro bekommen. Weitere 3500 Euro soll es für die Verbandsarbeit geben. Sollte der Förderverein seinen im August 2008 zuerkannten Status verlieren, wären auch die Fördermittel futsch. In Einzelfällen könnten zudem bereits bewilligte Mittel zurückgefordert werden. Gleichwohl könnte der Verein auch ohne den Status mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müsste dann nur eben alles selbst finanzieren.

Der Förderverein Dresdner Parkeisenbahn hat derzeit nach Auskunft der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH (SBG) reichlich 200 Mitglieder, die alle mehr leisten, als in einem Förderverein sonst üblich ist. In enger Verzahnung mit der zur SBG gehörenden Parkeisenbahn ist er zum Beispiel für die Ausbildung der jungen Parkeisenbahner verantwortlich, organisiert Feste und Veranstaltungen und sorgt für ein breites Ausflugsangebot für die kleinen Schaffner und Bahnhofsmitarbeiter. Kurz: Ohne den Förderverein würde die Parkeisenbahn im Großen Garten nicht so funktionieren, wie sie es tut.

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Die SBG hat bereits den Kooperationsvertrag mit dem Förderverein neu aufgelegt, um bisher lax gehandhabte Verantwortlichkeiten, vor allem aber die Fürsorgepflichten für die bei der Parkeisenbahn arbeitenden Kinder und Jugendlichen klar zu regeln. Es handelt sich dabei um einen Baustein des nach den Missbrauchsfällen mit fachlicher Hilfe implementierten Kinderschutzkonzepts, der dem Vernehmen nach für viel Murren unter Fördervereinsmitgliedern gesorgt hat, weil in über Jahre eingeschliffene Abläufe eingegriffen wurde. Bei der Bewertung durch das Jugendamt könnte diese klarere Rollenteilung allerdings Pluspunkte bringen. „Die Erstellung eines Schutzkonzeptes wird bei der Prüfung auch berücksichtigt“, heißt es dazu aus der Behörde.

Sonst ist zum Prüfprozess nicht viel zu erfahren. „Ausschlaggebend für die Beurteilung ist, inwiefern der Verein auf Grund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen kann, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten“, teilt das Amt mit. Und: „Bevor die Verwaltung den Status ,anerkannter Träger’ aberkennt, ist zunächst zu prüfen, mit welchen geeigneten Mitteln der Verein dabei unterstützt werden kann, sich der Aufarbeitung des Missbrauchsfalles zu stellen und insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alles getan wird, um eine Wiederholung zu verhindern.“ Mehr nicht.

Ebenso knapp sind die Informationen zu einem früheren Fall. 2014 hatte das Jugendamt in anonymen Berichten von Fällen von Kindesmissbrauch bei der Parkeisenbahn erfahren und Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Dresden gestellt. Die Ermittlungen dort führten zu nichts. „Das Jugendamt war schon damals an einer vollständigen Aufklärung interessiert, ist aber selbst keine ermittelnde Behörde“, heißt es dazu. Warum wurde aber nicht schon damals der Status des Fördervereins als Träger der freien Jugendhilfe überprüft? „Kriminelles Verhalten eines einzelnen Vereinsmitgliedes führt nicht automatisch dazu, dass ein Verein seine Förderwürdigkeit oder seinen Status als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe verliert“, antwortet das Jugendamt. Was im Umkehrschluss heißt, dass man in der Behörde inzwischen zu einer anderen Einschätzung des Fehlverhaltens im Verein gelangt ist. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Von Uwe Hofmann

DNN

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