Dresdner erhalten ihre Wahlunterlagen – Briefwahlanträge möglich
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/2EWFS53VEUIONL4WIAHY5VUUJE.jpg)
Bis spätestens 22. Mai sollen alle wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner den Brief erhalten (Symbolbild).
© Quelle: Ronny Hartmann/dpa
Dresden.Seit gute einer Woche versendet die Stadt Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni. Diese Benachrichtigung gilt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 10. Juli. Bis spätestens 22. Mai sollen alle wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner den Brief erhalten. Dieses Jahr sind es 434.000 Menschen, die zur Wahl zugelassen sind.
In den Unterlagen findet sich die Information des Wahllokals und dessen Barrierefreiheit. Für alle, die bis zum 22. Mai die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, gilt es sich telefonisch oder per E-mail zu melden.
Zweite Briefwahl automatisch
Um an der Briefwahl teilzunehmen, können Interessierte bereits jetzt die Unterlagen beantragen. Der beiliegende Wahlschein ermächtigt auch zur Wahl in einem anderen Wahllokal. Die nötigen Informationen finden sich auf der Webseite der Stadt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Ab 16. Mai ist die Beantragung auch persönlich im Briefwahlbüro an der Theaterstraße möglich.
DNN-Special zur OB-Wahl
Am 12. Juni wählt Dresden einen neuen Oberbürgermeister. Alle Infos zum Entscheid finden Sie in unserem Special.
Falls Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang beantragten, müssen sie dies nicht für den zweiten tun. Die Stadt sendet den zweiten Brief an die hinterlegte Adresse. Alle weiteren Fragen zum Thema Oberbürgermeisterwahl beantwortet die Stadt am Bürgertelefon.
Kontakt Telefon: 0351 488 11 20 E-Mail: wahlamt@dresden.de
Internet dresden.de/briefwahl
Von Elias Hantzsch