Dresden: Zwangsgeld für Anmelder der eskalierten Querdenken-Demo
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Marcus Fuchs soll seine Anhänger nicht davon abgehalten haben, nach Dresden zu fahren. Zu sehen ist er hier auf der Cockerwiese am 12. Dezember. Schon damals hatte die Stadt seine geplante Demonstration verboten.
© Quelle: DNN-Archiv/Imago-Images
Dresden. Der Anmelder der in Dresden verbotenen „Querdenken“-Demonstration soll ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. Das Ordnungsamt der Stadt Dresden bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch die Zahlungsforderung.
Zuvor hatten mehrere regionale Medien darüber berichtet. Das Amt begründete den Schritt mit der aus seiner Sicht nicht erfolgten Demobilisierung durch den Anmelder Marcus Fuchs. Fuchs hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, trotz des Verbots in der Stadt spazieren zu gehen.
Anmelder kündigte gerichtliche Schritte an
Die Androhung des Zwangsgelds sei bereits am 10. März mit der Verbotsverfügung erfolgt, teilte die Stadtverwaltung mit. Fuchs sollte das Untersagen der Versammlungen öffentlich bekanntgeben. Diese Zwangsgeldandrohung sei seitens der Gerichte für rechtmäßig erachtet worden, hieß es. Das Zwangsgeld sei innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zu begleichen.
Der "Querdenken"-Organisator kündigte laut den Medienberichten gerichtliche Schritte an. Er habe das Versammlungsverbot ausreichend kommuniziert, sagte er. Am 13. März hatten mehr als 1000 Menschen in Dresden gegen die Corona-Politik demonstriert – zum Teil kam es zu Gewaltszenen. Zwölf Polizisten erlitten Verletzungen.
Die Stadt Dresden hatte zuvor drei für Samstag angekündigte „Querdenken“-Versammlungen mit je 1.000 Teilnehmern untersagt, eine Versammlung der „Heidenauer Wellenlänge“ mit 150 Personen jedoch erlaubt.
Von epd und ffo
DNN