Verhandlungseröffnung wegen Verstößen gegen das Kriegswaffengesetz
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Der Angeklagte im Prozess um Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz wird vor Prozessbeginn in den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht geführt.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Dresden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat das Hauptverfahren gegen Alexander S. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 24. Mai bestimmt. Außerdem ordnete er die Fortsetzung der Untersuchungshaft an.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, die Herstellung chemischer Waffen zu fördern und damit gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen zu haben, indem er die Lieferung eines hierfür nutzbaren Ausrüstungsgegenstands von einem chinesischen Hersteller nach Russland vermittelt habe. Dazu kommen zehn bekannte Fälle, in denen er Waren ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtshaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgeführt und dabei gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hat. In einem weiteren Fall hat er gegen ein Verkaufsverbot verstoßen und dabei für einen fremden Geheimdienst gehandelt.
Der Angeklagte Alexander S. ist Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft in Sachsen. Seit 2017 soll er über ein in Russland ansässiges Unternehmen, das von einem russischen Geheimdienst gelenkt worden sein soll, Güter im Wert von etwa 1 Million Euro veräußert haben. Dabei soll er gewusst haben, dass es sich um Güter handelte, die für die Entwicklung sogenannter ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen genutzt werden könnten und ihre Ausführung daher einer Genehmigung des BAFA bedurft hätte. Um die tatsächliche Bestimmung zu verschleiern, habe er unverfängliche Empfänger angegeben.
Von Christian Essler