Stadt schränkt Alkoholkonsum ein
Glühwein und Eierpunsch sind Markenzeichen der Vorweihnachtszeit. Doch wegen Corona hat die Landeshauptstadt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die Alkoholausschank und -konsum drastisch begrenzt.
Dresden.Am Altmarkt gibt es Buden, an denen die Betreiber Glühwein ausschenken. Noch. Denn jetzt handelt die Landeshauptstadt Dresden. Mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 hat die Staatsregierung die Kommunen aufgefordert, den Alkoholausschank und -konsum im Stadtgebiet zu begrenzen. Damit sollen nicht notwendige Kontakte reduziert werden, um das hochdynamische Infektionsgeschehen zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Die Landeshauptstadt Dresden regelt daher mit einer Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Donnerstag, dass der Alkoholkonsum im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum in den mit Stadtkarte ausgewiesenen Zonen (siehe Bildergalerie) in der Innenstadt in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt ist. In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr besteht darüber hinaus im gesamten Stadtgebiet das Verbot des Alkoholkonsums vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars, Imbissangeboten sowie Biergärten; auf Sport- und Spielflächen; an Haltestellen und vor Bahnhofsgebäuden; auf Parkplätzen; in Park-, Grün- und Freizeitanlagen sowie im durch jedermann zugänglichen privaten Raum, wie insbesondere auf privatem Grund liegende Zugänge zu Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen.