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Jugendamt

Dresden: Jugendamt bietet Online-Antrag für alleinigen Sorgerechtsnachweis

Ab sofort ist der Onlineantrag für die „Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht“ verfügbar (Symbolbild).

Ab sofort ist der Onlineantrag für die „Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht“ verfügbar (Symbolbild).

Dresden. Ab sofort ist der Online-Antragsassistent für die „Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht“ auf der Internetseite der Stadt Dresden verfügbar. Dort kann der Antrag ausgefüllt und ohne Unterschrift versendet werden. Wie die Stadt mitteilte, erstellt das Jugendamt Müttern die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht, wenn sie bei der Geburt ihres Kindes unverheiratet waren und keine gemeinsame elterliche Sorge begründet haben.

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Der Onlineantrag wurde vom Jugendamt im Rahmen des Projektes E-Zugang erarbeitet und soll eine vereinfachte, digitale Antragsstellung von zu Hause aus ermöglichen. Es besteht aber auch weiterhin die Option, die benötigten Angaben für die Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht in ein PDF-Formular einzutragen und dieses per E-Mail an beistandschaften-beurkundung@dresden.de zu senden oder postalisch einzureichen. Dafür gibt es einen neu überarbeiteten PDF-Antrag, mit welchem die bisherige Unterscheidung in Erst- und Folgeantrag sowie die Notwendigkeit der Unterschrift entfallen.

Internet dresden.de/sorgerecht oder dresden.de/jugendamt

DNN

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