Wirtschaftskammer des Landgerichts

Trio angeklagt: 300.000 Euro Gewinn durch Handel mit virtuellen Gegenständen

Über einen Server in der Schweiz soll ein Trio mit dem Online-Spiel „Metin2“ 300.000 Euro verdient haben – allerdings ohne Genehmigung des Rechteinhabers (Symbolbild).

Über einen Server in der Schweiz soll ein Trio mit dem Online-Spiel „Metin2“ 300.000 Euro verdient haben – allerdings ohne Genehmigung des Rechteinhabers (Symbolbild).

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen drei Beschuldigte zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts erhoben. Sie wirft den 31, 37 und 50 Jahre alten Männern vor, mehr als 300.000 Euro Gewinn durch den Verkauf von virtuellen Gegenständen verdient zu haben – allerdings ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.

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Der Vorwurf der Ankläger lautet gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Die drei Männer sollen zwischen 2010 und 2015 ohne Genehmigung das Online-Rollenspiel „Metin2“ angeboten haben.

Umwege über Panama und die Schweiz

Im koreanischen Videospiel können Spieler gemeinsam eine Fantasy-Welt erkunden und gegen andere Menschen oder computergesteuerte Monster kämpfen. Das Spiel an sich ist kostenlos aber es gibt die Möglichkeit, Gegenstände wie Waffen oder Rüstungen für echtes Geld zu kaufen.

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Die drei Beschuldigten boten Nutzern das Spiel über einen eigenen Server zum Download an. Dieser stand in der Schweiz, Betreiber war eine Firma mit Sitz in Panama. Dafür verwendeten die Drei „wesentliche Bestandteile urheberrechtlich geschützter Software dieses Online-Rollen-Spiels“, so die Staatsanwaltschaft. Dabei wussten die Beschuldigen nach Ansicht der Ankläger, dass eine Einwilligung der Rechteinhaber zur gewerblichen Nutzung nicht vorlag.

100.000 Nutzer auf Server des Trios

Mehr als 100.000 Nutzer haben sich auf dem Server des Trios registriert und gaben dort insgesamt über 450.000 Euro aus, um sich beispielsweise Waffen oder Rüstungen für die eigene Spielfigur zu kaufen. Davon sei den Beschuldigten mehr als 300.000 Euro „als Gewinn tatsächlich zugeflossen“, so die Behörden.

Keiner sei vorbestraft, Haftbefehle wurden nicht erlassen, so die Staatsanwaltschaft. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob sie das Verfahren gegen die Drei eröffnen.

Von luk

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