Futter für die Kaninchen: Verbotene Weißkohlernte zieht Verfahren wegen bewaffneten Diebstahls nach sich
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Für die Kaninchen der Frau gab es an diesem Tag keinen Weißkohl (Symbolbild).
© Quelle: Hendrik Schmidt
Dresden. Wegen eines auf den ersten Blick harmlos wirkenden Vergehens musste sich eine 60-Jährige vor kurzem wegen versuchten Diebstahls mit Waffen verantworten.
Die Frau hatte im September auf einem Feld des Frühgemüsezentrums Kaditz an der Serkowitzer Straße in Dresden etwas Weißkohl abgeschnitten, den sie für ihre Kaninchen mitnehmen wollte. Dass sie dabei von Streifenpolizisten beobachtet wurde, merkte die 60-Jährige und unterhielt sich sogar mit den Beamten: „Die Frage der Polizeibeamten, ob es sich hier um ihr Feld handele oder ob die Beschuldigte eine Genehmigung für die Weißkohlernte habe, verneinte sie. Die Beschuldigte teilte den Polizeibeamten vielmehr mit, dass sie nur etwas Weißkohl für ihre Kaninchen hole und das Feld sowieso nur umgepflügt werde“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zu dem Fall.
Weil die Frau zum Abschneiden der Kohlköpfe ein Messer dabeihatte, war ihre Tat rechtlich als versuchter Diebstahl mit Waffen zu werten – ein Straftatbestand, für den das Gesetz grundsätzlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Da es beim Versuch blieb, hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts jedoch eingestellt – allerdings nicht, ohne die 60-Jährige „eindringlich“ anzuhalten, sich in Zukunft eine legale Futterquelle für ihre Tiere zu suchen.
Von lg