Dresden: Antragsfrist für Leihrad-Anbieter läuft
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Leihräder ergänzen das öffentliche Verkehrsangebot. Wer selbst Leihräder im Stadtgebiet aufstellen möchte, braucht dazu allerdings eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Dresden (Symbolbild).
© Quelle: Uli Deck/dpa/Archiv
Dresden. Um stationslose Leihräder im Dresdner Stadtgebiet aufzustellen, brauchen die Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Dresden. Diese können sie ab sofort befristet für das Jahr 2023 im Straßen- und Tiefbauamt stellen. Alle Anträge, die bis 13. April eingehen, gelten als gleichzeitig gestellt. Später eingehende Anfragen werden nach dem Datum des Posteingangs bearbeitet, so die Stadt.
Alle wichtigen Informationen zu Anforderungen und dem Antragsverfahren gibt es im Internet.
Internet: dresden.de/leihraeder-aufstellen
DNN