Auch bei Beerdigungen muss der Corona-Infektionsschutz eingehalten werden. Wenn die Trauernden deswegen auf Abstand bleiben müssen, kann das wenig mitfühlend wirken. Bei Verstorbenen, die an Covid-19 erkrankt waren, gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen.
Dresden (dpa/sn).Schutzkleidung und Sicherheitsabstand: Das Coronavirus verbreitet noch nach dem Tod von Erkrankten Schrecken bei Bestattern und Trauernden. „Jeder Bestatter ist froh, wenn er mit solchen Sterbefällen nicht zu tun hat“, sagte Karin Schulze vom Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden. Wirtschaftlich blieben die Bestattungsunternehmen von der Coronapandemie weitgehend unberührt, sagte der Obermeister der Landesinnung der Bestatter Sachsen, Tobias Wenzel. Er mahnte jedoch zu mehr Klarheit beim Corona-Infektionsschutz.
Wenn etwa in einem in einem Kirchenraum bei einer Trauerfeier nur zehn Trauergäste zugelassen seien, im selben Raum aber bei Wahrung des Sicherheitsabstandes Gottesdienste mit möglicherweise deutlich mehr Teilnehmern stattfinden dürften, dann sei das den Betroffenen nur schwer zu erklären, sagte Wenzel, der selbst ein Bestattungsunternehmen in Marienberg im Erzgebirge betreibt. Die Atmosphäre bei den Trauerfeiern sei „teilweise beklemmend“, sagte er. Durch die verfügte erneute Schließung von Gaststätten und Cafés könnten sich die Hinterbliebenen dort nun auch nicht mehr zu einem gemeinsamen Trauerkaffee treffen.