Buchhändlerin Dagen winkt Teilerfolg vor Gericht

Buchhändlerin Susanne Dagen – mit anwalt Maximilian Krah – dürfte mit ihrer Klage einen Teilerfolg erzielen.
Quelle: Foto: Anja Schneider
Dresden. Mit einem Lächeln auf den Lippen verließ Buchhändlerin Susanne Dagen den Schwurgerichtssaal im Landgericht Dresden. Dort, wo sich sonst Schwerkriminelle verantworten müssen, verhandelte Zivilrichter Peter Kieß die Klage der Buchhändlerin gegen die Stiftung Deutsches-Hygiene Museum.
Der ursprünglich vorgesehene Verhandlungssaal war schlicht zu klein für die vielen Besucher, die den Prozess verfolgen wollten. Dagen hatte im Vorfeld erklärt, sie hoffe auf die Schaffung eines Präzedenzfalls.
Von Veranstaltung ausgeschlossen
Das gibt der Prozessstoff aus Sicht von Kieß eher nicht her. Dagen hatte sich für das Seminar „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ vom 17. bis 19. September 2018 im Hygiene-Museum angemeldet. Veranstalter: unter anderem das Museum und die Bundeszentrale für politische Bildung.
Zwei Tage besuchte Dagen, die aus ihrer rechten Einstellung keinen Hehl macht, unbehelligt das Seminar. Am dritten Tag kam es zum Eklat: Sie wurde vom Workshop "Rechte Netzwerke" ausgeschlossen. Wie es zu dem Ausschluss kam, darüber gibt es zwei Versionen. Unstrittig ist, dass Dagen gegen ihren Willen den Workshop nicht besuchen konnte, konstatierte Kieß.
Keine Gründe gegeben
Es habe keinen ersichtlichen Grund für die Veranstalter gegeben, Dagen vom Workshop auszuschließen, gab der Richter seine vorläufige Rechtsauffassung zu erkennen. Zwar wies der Hausherr darauf hin, sich den Ausschluss von Rechtsextremisten und Störern vorzubehalten, aber unter diese Personengruppen falle Dagen nicht.
Das von der Buchhändlerin geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro wird es wohl nicht geben, so Kieß. Für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten politischer Persönlichkeiten liege die Latte sehr hoch. „Mir geht es nicht um Geld. Mir ist die Feststellung wichtig, dass der Ausschluss rechtswidrig war“, erklärte Dagen nach der Verhandlung.
Kieß will am 5. April eine Entscheidung verkünden – ein Urteil oder einen Beweisbeschluss, falls er noch Zeugen zur Art und Weise des Rauswurfs hören will.
Von Thomas Baumann-Hartwig
DNN










