Briefe zur Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai in Dresden werden versandt
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In Dresden können alle Bürger, die im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen sind, wählen.
© Quelle: Bodo Schackow/dpa
Dresden. Am 26. Mai wählen Dresdner Stadtrat, Ortschaftsräte und erstmals auch Stadtbezirksbeiräte. Am selben Tag findet zudem die Europawahl statt. Die Stadt informiert nun über den Ablauf der Wahl.
Wahlberechtigung und Anmeldung
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind alle Deutschen sowie alle anderen EU-Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnen und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Europawahl sind neben allen Deutschen auch alle Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate in der Bundesrepublik oder in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Dresden können alle Bürger, die im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen sind, wählen. Das sind zum einen die deutschen Wähler mit Hauptwohnsitz in Dresden, aber auch diejenigen ausländischen EU-Bürger, die sich bei den Europawahlen seit 1999 in Deutschland registriert haben und nun mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnen.
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Nur wer als EU-Bürger erstmals an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchte und mit Hauptwohnsitz in Dresden lebt, muss einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Der Antrag kann noch bis zum Sonntag, 5. Mai, schriftlich an das Wahlamt, AG Wählerverzeichnis, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gerichtet werden. Das Antragsformular ist auch im Internet unter bundeswahlleiter.de abrufbar und in allen Bürgerbüros der Stadt erhältlich. Betroffene EU-Bürger wurden darüber Ende März schriftlich informiert.
Die Benachrichtigung kommt per Post
Zum Stichtag 14. April wurden insgesamt 439.510 Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung im A4-Format als Brief. Für die Kommunal- und Europawahlen wird ein gemeinsamer Brief verschickt. Der Versand beginnt am 20. April, bis spätestens 5. Mai sollen der Stadt zufolge alle Briefe zugestellt werden. Die Benachrichtigung informiert darüber, für welche Wahlen ein Wahlrecht besteht und in welchem Wahllokal man am Wahltag seine Stimmen abgeben kann.
Wer bis zum 5. Mai keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an das Bürgertelefon unter 0351-4881120 wenden oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so können Betroffene sicher sein, dass sie ihr Wahlrecht am Wahltag ausüben können. Das Verzeichnis liegt vom 6. bis 10. Mai montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15, 1. Etage, Raum 100, aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch eingelegt und die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden.
Von DNN