Bahn frei für E-Scooter in Dresden: Was man zu den flotten Flitzern jetzt wissen muss
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Hipp und flott unterwegs: Ab diesem Sonnabend sind die E-Scooter offiziell im Straßenverkehr erlaubt. Bis die ersten Modelle vom Handel ausgeliefert werden können, wird es wohl aber noch einige Wochen dauern.
© Quelle: Roland Weihrauch/dpa
Dresden. Dresden kann durchstarten: Mit Inkrafttreten der Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge an diesem Sonnabend dürfen Elektrotretroller ab sofort auch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – vorausgesetzt, sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Bereits im Juli könnten in Dresden die ersten Leihanbieter an den Start gehen, darüber hinaus kann sich natürlich praktisch jeder einen Roller privat kaufen.
Immerhin jeder vierte Deutsche will sich laut einer Umfrage des Elektronikhändlers Mediamarkt einen solchen Roller zulegen – wenngleich die ersten Modelle nicht sofort in den Handel kommen werden. Die DNN beantworten wichtige Fragen rund um die neue Form der Elektromobilität.
Wer darf eigentlich einen Elektrotretroller fahren?
Praktisch kann jeder Elektrotretroller fahren – sofern der Nutzer mindestens 14 Jahre alt ist. Ein Führerschein wird nicht benötigt.
Wo darf mit dem Roller gefahren werden – und wo nicht?
Mit den Elektrorollern dürfen die Nutzer auf Radwegen oder Radstreifen fahren. Diese müssen von Rollerfahren auch zwingend genutzt werden, wenn sie vorhanden sind. Gibt es keine Radwege oder -streifen, dürfen die Roller auch auf der Straße fahren. Tabu bleiben Fußwege und reine Fußgängerzonen. Die Dresdner Polizei wird die Roller als Teil des fließenden Verkehrs mit im Auge haben – und will dann auch dort verstärkt kontrollieren, wo es möglicherweise besonders häufig Probleme gibt.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Elektrotretroller?
Schon jetzt gibt es in vielen Geschäften elektrische Tretroller zu kaufen. In aller Regel erfüllen diese aber noch nicht die gesetzlichen Anforderungen und dürfen deshalb nur auf Privatgrundstücken benutzt werden. Die Verordnung, die am 15. Juni in Kraft tritt, setzt für die flotten Flitzer, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, voraus, dass sie eine Lenk- und Haltestange haben, nur bis zu 20 Stundenkilometer schnell und verkehrssicher sind, also unter anderem über Bremse und Licht verfügen. Das alles ist in Papieren vermerkt, die beim Kauf mit ausgehändigt werden müssen. Die werden dann auch für die Versicherung benötigt. Denn: Laut Verordnung muss für jeden Scooter eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, damit bei Unfällen Schäden des Unfallgegners in jedem Fall abgedeckt sind.
Wird die Stadt das Fahren mancherorts einschränken?
Die Verantwortlichen im Rathaus sorgen sich vor allem um die Bereiche, wo es jetzt schon Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgänger gibt, etwa die Prager Straße. Für solche Bereiche würde die Stadt gern eine Geschwindigkeitsbeschränkung festlegen, wie Verkehrsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) erklärt. Rechtlich ist das allerdings nicht möglich. Aber: „Wir werden dieses Anliegen in den geeigneten Gremien vortragen“, so der Bürgermeister.
Wie funktioniert das mit der Versicherung – was kostet es?
Eine Versicherung kann bei vielen der Anbieter für Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden. In den meisten Fällen bekommen die Kunden umgehend eine Plakette ausgehändigt, eine Art Sticker, die dann wie ein Kennzeichen am Roller befestigt wird. Bei der Allianz beispielsweise kostet der Versicherungsschutz für ein Jahr 54 Euro für alle Versicherungsnehmer im Alter über 23 Jahre. Wie beim Moped oder Roller startet das Versicherungsjahr im März. Wer später einsteigt, erhält einen Nachlass.
Dürfen die Roller in Bus und Bahn mitgenommen werden?
Die Mitnahme von Elektrotretrollern in Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich – auch wenn es dazu im Bereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) dazu aktuell noch keine einheitlichen und verbindlichen Regeln gibt. Diese wollen der VVO und die beteiligten Verkehrsunternehmen der Region erst in Kürze festlegen. Aktuell laufen dazu Gespräche.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe handhaben es laut Sprecher Falk Lösch zunächst so, dass für Modelle, die sich zusammenklappen lassen und die dann quasi auch nicht größer sind als Handgepäck, kein Ticket gelöst werden muss. Bei größeren Modellen, so erklärt Falk Lösch, jedoch schon. Tretroller, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten laut VVO als „Sache“. Dafür werden Tickets zum ermäßigten Fahrpreis benötigt.
Wie sieht es in den Fernzügen der Deutschen Bahn aus?
Die Deutsche Bahn hat sich derweil bei den Fernzügen schon festgelegt: Die Roller dürfen dort zusammengeklappt und unter oder über dem Sitz verstaut kostenlos mitgenommen werden. „Als führender Mobilitätsdienstleister unterstützen wir selbstverständlich auch neue Angebote wie E-Tretroller. Diese sollen ja auch dazu beitragen, dass unsere Fahrgäste leichter zum Bahnhof kommen“, sagt Personenverkehrsvorstand Berthold Huber.
Wann gehen in Dresden dieVerleih-Anbieter an den Start?
Nach Angaben der Stadt hat inzwischen mehr als ein halbes Dutzend Unternehmen Interesse bekundet, in Dresden Flotten mit Elektrotretrollern zum Ausleihen installieren zu wollen. Wer bei dem Dienst angemeldet ist, kann die in der Stadt verteilten Roller spontan nutzen und an einem beliebigen Zielort stehen lassen. Solche Angebote gibt es bereits vielerorts außerhalb von Deutschland.
Weil das dort aber auch zu Problemen geführt hat, will die Stadt Chaos vermeiden und setzt auf eine ganze Reihe von freiwilligen Vereinbarungen mit den Anbietern. Diese haben sich bisher offen dafür gezeigt, so Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne). Die Stadt drängt unter anderem auf klare Festlegungen, wo die Roller besser nicht abgestellt werden sollen. Bordcomputer sollen in sensiblen Bereichen wie etwa auf der Prager Straße oder der Hauptstraße das Tempo automatisch drosseln, um Fußgänger zu schützen. Zudem will die Stadt einen gemeinsamen Starttermin für alle Anbieter erreichen.
„Unsere zeitliche Zielvorstellung ist der Juli 2019. Bis dahin müssen die Vereinbarungen unterzeichnet werden“, sagt der Bürgermeister. Möglicherweise könnten aber auch Anbieter auf den Markt drängen, die bisher die Stadt nicht auf den Zettel hat. Denn für das Verleihgeschäft brauchen Anbieter keine Genehmigung und müssen sich auch nicht bei der Stadt melden.
Wo können die Roller gekauft werden und wie teuer sind sie?
Schon jetzt bieten Elektronikmärkte, Sportausrüster und andere Einzelhändler verschiedene Elektro-Roller an. Das Problem: Diese haben in aller Regel keine Straßenzulassung und erfüllen auch oft die technischen Vorgaben nicht. Das wird sich auch nicht von heute auf morgen ändern.
Die ersten verkehrstauglichen Roller werden erst in den nächsten Wochen im Handel erwartet, wie es von der Elektronikkette Mediamarkt-Saturn heißt. Dort können die ersten Modelle der flotten Flitzer zwar schon vorbestellt werden. Doch die Auslieferung erfolgt erst später im Sommer. Die Einstiegsmodelle sind in den Präsenzmärkten ab etwa 400 Euro zu haben, Internetplattformen bieten einfache E-Roller auch ab etwa 200 an.
Von Sebastian Kositz