Backpfeifen, Drohungen und „Kopf-ab-Geste“ – mehrere Raubüberfälle am Wochenende
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Symbolfoto
© Quelle: dpa
Dresden. Am Freitag und Samstag kam es in Dresden zu mehreren Raubüberfällen. In nur einem Fall konnte der Täter gestellt werden. Die Opfer blieben weitestgehend unverletzt.
Backpfeife und Schlag auf den Hinterkopf
Am Freitagabend stellte sich ein 31-Jähriger zwei 14-jährigen Jugendlichen auf der Bahnhofsstraße in Cossebaude in den Weg und forderte für das „Durchlassen“ Geld von ihnen. Beim Vorbeigehen schlug er dann dem einen Jungen auf den Hinterkopf und kurz darauf dem zweiten mit der flachen Hand ins Gesicht. Er entriss ihm dessen Smartphone im Wert von 530,- Euro und ergriff die Flucht. Das Telefon konnte durch die Geschädigten und deren Eltern schließlich geortet und in einem naheliegenden Lokal festgestellt werden. Der Täter hatte vor dem Gaststättenpersonal mit der Tat geprahlt, wonach diese ihm das Telefon abnahmen. Beim Eintreffen der Polizei war der Tatverdächtige nicht mehr anwesend. Die Jugendlichen blieben unverletzt.
Diebesgut im Wert von 1.400 Euro
Am späten Freitagabend kurz vor Mitternacht kam es dann auf dem Elberadweg am Wasserwerk Tolkewitz zum nächsten Übergriff. Zwei Unbekannte sprachen einen 40-Jährigen nach Zigaretten und Geld an. Als er dies verneinte, forderten sie unter Androhung von Schlägen die Herausgabe seines Rucksackes. Aus Angst übergab der Geschädigte diesen. Im Rucksack befanden sich ein Samsung-Tablet und Schreibunterlagen. Der Wert des Diebesgutes wurde mit ca. 1.400,- Euro beziffert. Der Mann blieb unverletzt.
„Kopf-ab-Geste“
Etwa eine Stunde später kam es dann am Haltepunkt Dobritz zu einem weiteren Raub. Ein 23-Jähriger sprach auf dem Bahnsteig einen 29-Jährigen nach Feuer an. Als dieser angab, kein Feuer zu haben, wurde er vom Täter abgetastet. Dabei entwendete er das Handy des Geschädigten im Wert von ca. 200 Euro und gab ihm anschließend mit der „Kopf-ab-Geste“ zu verstehen, dass er besser schweigen sollte.
Der alkoholisierte Tatverdächtige aus Libyen konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen gestellt werden und musste in Polizeigewahrsam ausnüchtern. Anschließend wurde er nach Festlegung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.
Von Franziska Gleißner