Ein 36-Jähriger stand jetzt vor dem Amtsgericht Dresden, weil er einen Zigarettenautomaten gesprengt haben soll. Die Polizei war ihm erst Jahre nach der Tat auf die Spur gekommen.
Dresden. Am 5. Juni 2016 flog auf der Wilder-Mann-Straße ein Zigarettenautomat in die Luft. Totalschaden. Jemand hatte einen Böller in den Ausgabeschacht geschoben und gezündet. 4100 Euro Sachschaden, nicht mehr verkaufbare Zigaretten im Wert von 384 Euro. Aus dem Automaten verschwanden 311 Euro. Eine Zeugin hatte nach dem Knall zwei Männer weglaufen sehen, die sie aber nicht näher beschreiben konnte. Die Polizei stellte eine DNA-Spur an den Knallerresten und Fingerabdrücke an Teilen des Automaten sicher, unter anderem an einer innenliegenden Batterie. Nur konnten diese Spuren niemanden in der Datenbank der Polizei zugeordnet werden.
Die Ermittlungen kamen ins Stocken. Der oder die Täter wähnten sich in Sicherheit. Doch zu früh gefreut. Jahre später gab es einen Treffer im System. Die damalige DNA passte zur Spur einer anderen Straftat. Die Ermittler überprüften auch die daktyloskopischen Spuren – auch die stimmten überein. So landete Stephan W. nach fünf Jahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Diebstahl und Sachbeschädigung doch noch vor Gericht.