Auffälliges Verhalten: Dresdner Parkeisenbahn suspendiert Beschäftigten
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Die Dresdner Parkeisenbahn geriet 2016 wegen Missbrauchsfällen in die Schlagzeilen.
© Quelle: imago/Stefan Hässler
Dresden. Die Dresdner Parkeisenbahn (PEB) hat am Montag einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter suspendiert. Die Person habe sich in den vergangenen Wochen auffällig gegenüber minderjährigen Parkeisenbahnern verhalten, teilten die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) als Betreiber des Streckennetzes mit.
Das unerwünschte Verhalten sei im Rahmen des seit den 2016 bekannt gewordenen Missbrauchsfällen erarbeiteten und 2019 eingeführten Kinderschutzkonzepts samt Null-Toleranz-Politik dokumentiert worden. In einem Auswertungsgespräch im August 2020 wurden die Handlungen dann als Grenzverletzung gegenüber den Kindern gewertet. Sexueller Missbrauch sei nicht festgestellt worden.
Mitglied im Förderverein Parkeisenbahn Dresden
„Als Grenzverletzung wird ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten von Personen gegenüber Kindern bezeichnet, das oft unbeabsichtigt geschieht. Nicht immer geht es dabei um sexualisierte Handlungen. Die Unangemessenheit des Verhaltens ist dabei auch vom subjektiven Empfinden des betroffenen Kindes abhängig“, zitiert die SBG aus einer Veröffentlichung des Landes und Landeskriminalamts Sachsen.
Der betroffene Mitarbeiter – Angaben zu Alter und Herkunft machte die SBG zunächst nicht – ist auch Mitglied im Förderverein Parkeisenbahn Dresden e.V. In diesem Zusammenhang will die SBG die Zusammenarbeit mit dem Verein, der die Kinder- und Jugendarbeit der Parkeisenbahn koordiniert, überprüfen.
Der Verein war bereits im Zuge des Missbrauchsskandals von 2016, dessen Aufarbeitung sich mehrere Jahre hinzog, vom Jugendamt geprüft worden.
Von fkä
DNN