An diesen Tagen herrscht in Dresden Tanzverbot
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Wer am 18., 21. und 25. November in Sachsen eine öffentliche Tanzveranstaltung organisiert, muss mit einem Bußgeld rechnen (Symbolbild).
© Quelle: dpa
Dresden.Die Landeshauptstadt Dresden erinnert in einer Mitteilung daran, dass an mehreren Gedenktagen im November besondere Schutzvorschriften gelten. In der Mitteilung heißt es, dass öffentliche Tanzveranstaltungen und „andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen“, von 3 bis 24 Uhr verboten sind. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varitéveranstaltungen mit „frech-frivolem oder belustigendem Charakter“ ein.
Die Vorschriften gelten am Sonntag, 18. November (Volkstrauertag), Mittwoch, 21. November (Buß- und Bettag) und am Sonntag, den 25. November (Totensonntag). Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen bis 11 Uhr sind nicht gestattet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen.
Von DNN