Dresden.Dreister Betrug oder vorhersehbares Wirrwarr – eine Frage, mit der sich das Amtsgericht beschäftigen musste. Angeklagt war ein 55-Jähriger, der ab 2016 das Asylbewerberheim auf der Karl-Stein-Straße betrieb. Dafür hatte er mit der Stadt einen Betreibervertrag abgeschlossen: Die wies dem Heim die Asylbewerber zu, damit galt der Platz als belegt und konnte abgerechnet werden. 95 Personen waren in dem Heim untergebracht, pro Person und Tag zahlte die Stadt 28,43 Euro. Wenn ein Asylbewerber länger als drei Tage fehlte, sollte er abgemeldet werden. Nur steht nicht im Vertrag, wie das kontrolliert werden sollte.