Ein Antrag des Bauausschusses im Bundestag wurde bestätigt: Clubs sollen baurechtlich nicht mehr als Vergnügungs-, sondern als Kulturstätten angesehen werden. Das findet auch in Dresden viel Zuspruch.
Dresden.Die Frage, was Kultur ist und was Vergnügen, ist nicht nur eine des Geschmacks, sondern auch eine politische. Und zwar keine unbedeutende. Je nachdem, in welche der beiden Kategorien eine Einrichtung eingeordnet wird, ergeben sich drastische Unterschiede im Hinblick auf Steuern, Bestandsschutz oder öffentliche Anerkennung. Gehörten Clubs bislang zu den „Vergnügungsstätten“, wird sich das nun ändern: Der Bauausschuss des Bundestages legte einen Antrag vor, laut dem Clubs künftig als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ definiert werden sollen. Baurechtlich würden sie dann nicht mehr gleichgestellt mit Wettbüros, Spielhallen und Sex-Kinos, sondern mit Theatern, Konzerthäusern und Museen. Nun wurde der Antrag im Bundestag bestätigt.
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