Der Dresdner Stadtrat soll über die Zukunft der Dresden Frankfurt Dance Company entscheiden. Eine Vertragsverlängerung für die Kooperation mit den Ländern Hessen und Sachsen sowie der Stadt Frankfurt bis mindestens 2028 ist im Gespräch.
Dresden. Die Stadt Dresden will die Kooperation mit dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main sowie der Dresden Frankfurt Dance Company über den derzeitigen Vertragszeitraum hinaus bis mindestens 2028 verlängern. Im Jahr 2020 hatte der Aufsichtsrat der Dresden Frankfurt Dance Company GmbH auf Initiative der Finanzgeber eine „Strukturkommission zur Entwicklung einer längerfristigen Kooperation nach 2023“ einberufen.
Laut einer Beschlussvorlage aus dem Bereich von Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) soll der Dresdner Stadtrat zunächst eine Absichtserklärung für die Vertragsverlängerung abgeben und den Auftrag für eine weitere Beschlussvorlage zum neuen Kooperationsvertrag erteilen. Dieser Kooperationsvertrag mit Gültigkeit ab 2024 soll eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren bis 2028, die Fortschreibung des aktuellen Zuschusses durch die Stadt Dresden in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro jährlich und die weitere Residenz der Company im Europäischen Zentrum der Künste Hellerau vorsehen.