Die November- und Dezemberhilfen gehen an der Lebenswirklichkeit vieler Kulturschaffender vorbei. Erst 80 Prozent Verdienstausfall berechtigen zur Antragsstellung. Da viele Kulturschaffende aber am Existenzminimum leben, hat auch 50 Prozent Ausfall oder weniger schon verheerende Konsequenzen.
Dresden.Als die Bundesregierung mit dem neuerlichen Lockdown Anfang November die so genannten Novemberhilfen auflegte, empfahlen die sächsischen Landeskulturverbände noch deren Nutzung. Denn erstmals wurden in dem vorwiegend an die Wirtschaft adressierten Programm auch Kulturveranstalter und selbständige Künstler berücksichtigt. Jetzt erst soll nach der Überwindung technischer Hürden die Auszahlung endlich beginnen, wofür die Bundesländer zuständig sind. Doch das ist nicht der einzige Pferdefuß. Nach genaueren Studium der Antragsbedingungen und nach praktischen Erfahrungen ist in der Kulturszene Ernüchterung eingezogen. Die November- und Dezemberhilfen, auch als Überbrückungshilfe I und II bezeichnet, gelten als Flop.
Antragsverfahren: Mal geht es schnell, mal gar nicht