Warum Privatärzte vorerst nicht gegen Corona impfen dürfen
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Corona-Impfung in einer Hamburger Hausarztpraxis.
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Eine Corona-Impfung ist nun auch bei Hausärzten möglich – aber nur, wenn diese eine Kassenzulassung besitzen. Reine Privatpraxen sind vorerst noch von den Impfungen ausgenommen.
Simone Rentzsch (55) ist Fachärztin für Chirurgie und Gefäßchirurgie und leitet eine Privatpraxis in Lübeck-Travemünde. Vergangene Woche habe ihre Apotheke sie angerufen und gefragt, ob sie bereit wäre, gegen Covid-19 zu impfen, berichtet Rentzsch gegenüber den „Lübecker Nachrichten“. Sie habe mit Freude zugestimmt und daraufhin 20 Impfdosen erhalten. Nur einen Tag später teilte die Apotheke ihr mit, dass sie als reine Privatärztin keine Impfungen durchführen könne. „Das hat mich richtig aufgeregt“, so Rentzsch. „Ich musste dann alle Termine wieder absagen. Einige Patienten haben am Telefon sogar geweint.“
Tatsächlich hatten Apotheken in ganz Deutschland bereits Bestellungen von Privatärzten angenommen, als am 31. März eine Allgemeinverfügung vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde. In dieser wurden Apotheken angewiesen, Impfstoffe gegen Covid-19 „ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“.
Berliner Privatarzt zieht vor Gericht
Laut dem Kieler Gesundheitsministerium soll die Entscheidung vor allem bürokratische Ursachen haben: Weil reine Privatpraxen nicht an die IT-Infrastruktur der Kassenärztlichen Vereinigungen angeschlossen sind, wäre eine Abrechnung derzeit nicht möglich. Das Bundesgesundheitsministerium begründete die Entscheidung mit den immer noch begrenzten Impfstoffmengen.
Etliche Mediziner sind wie Rentzsch mit der Entscheidung unzufrieden. Ein Privatarzt aus Berlin-Schöneberg will sein Anrecht, impfen zu dürfen, nun juristisch durchsetzen, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet. Er hat einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Die Regelung würde „den Grundsatz der Gleichbehandlung missachten“, teilte der Anwalt des Mediziners mit.
Der privatärztliche Bundesverband (PBV) hat nach eigenen Angaben ebenfalls eine Klageschrift vorbereitet. Diese sei aber noch nicht eingereicht worden, weil das Gesundheitsministerium Kontakt zum Verband aufgenommen habe und man gemeinsam nach einer Lösung suche.
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Für die meisten Patienten kein Nachteil
Für die meisten Privatpatienten bedeutet die derzeitige Regelung keinen Nachteil: Solange ihr Arzt zusätzlich eine Kassenzulassung hat, können sie in dessen Praxis geimpft werden. Die Impfung ist dann auch für Privatpatienten kostenlos. Wer in einer der wenigen reinen Privatpraxen in Behandlung ist, hat mehrere andere Möglichkeiten, sich impfen zu lassen: In einem Impfzentrum, durch mobile Impfteams, in einer anderen Arztpraxis, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, und in Arztpraxen, die zwar nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, aber von einem Impfzentrum beauftragt wurden.