2G, Lockdown, Masken & Co.

Virologe Drosten: Effekte einzelner Corona-Maßnahmen erst Jahre später klar zu beurteilen

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, Anfang 2022 in Berlin.

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, Anfang 2022 in Berlin.

Wie wirken sich einzelne Corona-Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen aus? Dies im Detail zu bewerten sei ein langwieriger Prozess, macht der Virologe Christian Drosten deutlich. Einzelne Studien seien dabei nicht unbedingt aussagekräftig, sondern es brauche Metaanalysen und Review-Artikel, die den aktuellen Forschungsstand und Ergebnisse mehrerer Untersuchungen einordnen und zusammenfassen. „Das dauert Jahre“, schrieb der Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité am Freitag auf Twitter. Teilweise sei die Wissenschaft erst bei der Auswertung von Rohdaten, also ungeprüfter und unbearbeiteter Daten.

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„Wenn man bewerten will, welche Wirkung bestimmte Maßnahmen hatten, sollte man nicht versuchen, den Wissenschaftsprozess rechts zu überholen“, so Drosten. „Denn das ist ein rollender Zug, der sich um Einzelmeinungen und Politikwünsche wenig schert. Die Evidenz kommt sowieso raus.“ Anlass für die Äußerungen des Virologen waren Berichte über widersprüchliche Einschätzungen zur Maskenpflicht in Schulen.

Bundestag stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu

Zwar ist noch nicht bei allen Maßnahmen klar, wie groß ihre Wirkung auf die Ausbreitung des Coronavirus ist, zu einigen gibt es aber bereits wissenschaftlich fundierte Studien. Dazu zählen etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, regelmäßiges Lüften, eine gute Hygiene und die Impfungen gegen Covid-19. Mithilfe dieser Maßnahmen ist es möglich, das Coronavirus unter Kontrolle zu bringen, und zwar vor allem dann, wenn sie gemeinsam eingesetzt werden.

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Zuletzt stand vor allem die Maskenpflicht immer wieder in der Kritik. Die Ampelkoalition will sie nun nur noch in bestimmten Bereichen anwenden, nämlich in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen, in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber und Asylbewerberinnen, und im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Fernzügen und Flugzeugen. So steht es im neuen Infektionsschutzgesetz, welches am Freitag beschlossen wurde.

Gesetz sieht „Hotspot“-Regelung vor

Für Gebiete, in denen sich eine gefährliche Corona-Variante ausbreitet oder in denen durch hohe Infektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht (Hotspots), können die Länderparlamente künftig schärfere Regeln beschließen. Dazu zählen die bekannten 3G- und 2G-Nachweispflichten, erweiterte Maskenpflichten sowie Abstands- und Hygieneregeln – aber beispielsweise keine Begrenzung der Personenzahl für Veranstaltungen und auch keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ein Hotspot kann auch ein ganzes Bundesland sein.

Auch am Arbeitsplatz werden die Regeln gelockert. Die 3G-Regel fällt weg. Betriebe können weiter das Tragen von Masken festlegen, müssen aber nicht mehr verpflichtend Corona-Tests zur Verfügung stellen und Homeoffice ermöglichen. Damit die Länder Zeit für die nötigen Beschlüsse haben, können sie die geltenden Regeln übergangsweise bis zum 2. April in Kraft lassen. Alle künftigen Auflagen gelten dann jeweils längstens bis zum 23. September.

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RND/lb/dpa

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