Millionen-Finanzpaket: So will Dresden in der Corona-Krise helfen
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Die Stadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen ins Leben gerufen.
© Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Dresden. Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag eine Corona-Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen beschlossen. Das 5-Millionen-Euro-Programm richtet sich an Betroffene, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben.
Die neue „Soforthilfe Corona-Pandemie“ wird in Form einer Pauschale in Höhe von jeweils 1000 Euro gewährt, die nicht zurückgezahlt werden muss. Am Freitag lagen der Stadtverwaltung bereits 2000 Anträge vor. Die DNN beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer darf einen Hilfsantrag stellen?
Antragsberechtigt sind laut Stadt haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden (Hauptsitz oder selbstständige Niederlassung). Der wirtschaftliche Verlust im Zuge der Corona-Krise muss mindestens der Höhe der Zuwendung entsprechen. Dies betrifft Selbstständige, Freiberufler sowie Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten Firmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro haben. Folglich sind nebenerwerblich Tätige, Angestellte und größere Unternehmen nicht antragsberechtigt.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Wer die Pauschale erhalten will und Anspruch darauf hat, kann einen Antrag auf „Soforthilfe Corona-Pandemie“ einreichen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Webseite der Stadt Dresden unter der Rubrik „Wirtschaftsservice“ zu finden. Des Weiteren ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erforderlich. Im Vertretungsfall ist zudem eine Vollmacht einzusenden, die ebenfalls auf der städtischen Webseite zu finden ist. Die Vollmacht gilt nur in Verbindung mit der Kopie des Personalausweises der bevollmächtigten Person.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Um das Verfahren in die Wege zu leiten, gibt es mehrere Wege: Der Antrag kann zum einen per Post eingereicht werden (Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Postfach 120020, 01001 Dresden). Alternativ können die Anträge in den gekennzeichneten Briefkasten des Amtes für Wirtschaftsförderung am Aufzug zum Glasturm im World Trade Center, Ammonstraße 74, eingeworfen werden. Auch der zentrale Briefkasten im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, ist eine Option. Außerdem ist eine Zusendung der Unterlagen per Fax an die Faxnummer 0351 488 8703 möglich.
„Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag förderfähig ist, erhalten die Betroffenen postalisch einen Zuwendungsbescheid zugesandt“, teilt die Stadt mit. Die Auszahlung wird danach unverzüglich veranlasst. Dieser Vorgang kann, je nach Antragsaufkommen, einige Tage in Anspruch nehmen.
Hotline der Stadt zur „Soforthilfe Corona-Pandemie“: 0351-4888726
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Von DNN