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Maßnahmen gegen die vierte Welle: Was bedeutet eigentlich 3-G?

Fußball: FC Bayern München – FC Augsburg, 34. Spieltag in der Allianz-Arena. München Fans machen Stimmung auf der Tribüne. Geimpft, getestet, genesen – Corona-Debatte begleitet die Bundesliga. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Fußball: FC Bayern München – FC Augsburg, 34. Spieltag in der Allianz-Arena. München Fans machen Stimmung auf der Tribüne. Geimpft, getestet, genesen – Corona-Debatte begleitet die Bundesliga. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Welche Corona-Schutzmaßnahmen sind noch notwendig, wenn ein großer Teil der Bevölkerung bereits immunisiert ist? Diese Frage wird mit steigender Impfquote vor dem Hintergrund der Rechte von Geimpften und steigenden Inzidenzen hitzig diskutiert – etwa, wenn es um Zugangsberechtigungen in deutschen Fußballstadien geht. Heute beraten sich Bund und Länder über das weitere Vorgehen.

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Laut Beschlussvorlage, die dem RND vorliegt, sollen Ungeimpfte im Rahmen einer sogenannten 3-G-Regel zu Tests verpflichtet werden. Die drei Gs stehen hierbei für geimpft, genesen und getestet. Das soll gelten für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants sowie von Veranstaltungen und Festen, Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften und Sport im Innenbereich, ferner für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege).

Besonders wenn es ab Herbst wohl keine kostenlosen Bürgertests mehr geben wird, würde so der Druck auf Ungeimpfte merklich erhöht werden. Bereits seit dem 1. August müssen Reiserückkehrer, die älter als zwölf Jahre sind, bei ihrer Einreise einen Nachweis über ein 3-G-Kriterium (geimpft, genesen oder getestet) vorlegen. Erhalten nur Geimpfte und Genesene etwa zu einer Sportveranstaltung Zugang, spricht man von 2-G.

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Kriterien für die drei Gs

Aber wann gilt man eigentlich geimpft, genesen oder getestet? Laut der Bundesregierung gelten Personen, die „nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) über einen vollständigen Impfschutz mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen“ verfügen, als geimpft. Der vollständige Impfschutz ist 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht. Weil es sich bei Johnson & Johnson um eine Einmalimpfung handelt, gilt der Impfschutz bereits zwei Wochen nach einer Impfung als vollständig. Der persönliche Impfstatus kann sowohl digital mit dem digitalen Impfzertifikat oder analog nachgewiesen werden.

Wer ein mindestens 28 Tage altes, positives PCR-Testergebnis nachweisen kann, gilt als genesen. Länger als sechs Monate sollte das Testergebnis allerdings nicht zurückliegen, denn nur solange könne man von einem ausreichenden Immunschutz ausgehen, schreibt die Bundesregierung. Wichtig sei außerdem, dass ein Nachweis von Sars-CoV-2-Antikörpern nach jetzigem Stand nicht ausreiche, um eine sichere Aussage über die Immunität zu treffen.

Als getestet gelten Menschen, die ein negatives Testergebnis bei einem PCR-oder Schnelltest, der entweder von geschultem Personal selbst durchgeführt oder überwacht wurde, vorweisen können. Der Test sollte nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

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