Gesellschaft für Virologie: Genesene sind ein Jahr lang geschützt
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Bisher sind Genesene nach der 3G-Regel nur ein halbes Jahr lang von der Testpflicht ausgenommen. Die Gesellschaft für Virologie fordert, das zu ändern.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Genesene besitzen noch mindestens ein Jahr lang nach einer durchgemachten Infektion einen guten Immunschutz und sollten entsprechend lange mit Geimpften gleichgestellt werden, fordert die Gesellschaft für Virologie (GfV). In den ersten Monaten der Pandemie sei davon ausgegangen worden, dass eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nur eine „kurzlebige schützende Immunität“ nach sich ziehe. „Diese Einschätzung ist jedoch mittlerweile überholt“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der GfV.
Daten aus mehreren Ländern würden belegen, dass Menschen, die eine Sars-CoV-2 Infektion durchgemacht haben, gegen eine erneute Infektion oder Erkrankung „sehr gut geschützt“ seien und „dass sich dieser Schutz auch auf Virusvarianten, inklusive der Delta-Variante, erstreckt.“ In den ersten sechs Monaten nach einer durchgemachten Infektion sei der Schutz vor einer erneuten Infektion bei Genesenen „mindestens so gut ausgeprägt“ wie der Schutz von vollständig Geimpften: Darüber hinaus hätten Untersuchungen gezeigt, dass eine durchgemachte Infektion auch nach einem Jahr noch sehr gut vor Reinfektionen und schweren Covid-19-Krankheitsverläufen schützt.
Die GfV fordert, diese neuen Erkenntnisse bei Regelungen zur Pandemiebekämpfung, wie etwa der Testpflicht, zu berücksichtigen und Genesene mindestens ein Jahr lang mit Geimpften gleichzustellen. Auch sei es „angeraten“, den empfohlenen Zeitpunkt einer Impfung nach überstandener Infektion zu überprüfen. Bisher sind Genesene nur ein halbes Jahr lang nach einer durchgemachten Infektion mit Geimpften gleichgestellt, was Experten und Expertinnen bereits mehrfach kritisiert hatten. Eine Impfung empfiehlt das Robert Koch-Institut bereits ein halbes Jahr nach der durchgemachten Infektion.