Digitaler Impfpass: So funktioniert das „grüne Zertifikat“
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Seit Mitte Juni ist der digitale Impfpass in Deutschland verfügbar.
© Quelle: imago images/Political-Moments
Berlin. Seit Mitte Juni gibt es den digitalen Impfpass in Deutschland. Den freiwilligen Nachweis in Form eines QR-Codes können sich Geimpfte direkt in Arztpraxen oder Impfzentren erstellen lassen und dann per Smartphone nutzen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf ein einheitliches Zertifikat zum Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Covid-19-Erkrankungen geeinigt. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum „grünen Zertifikat“.
Wo erhalte ich den digitalen Impfpass?
Den digitalen Nachweis können sich zweifach Geimpfte in der CovPass-App oder in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes speichern. Sowohl CovPass als auch die Corona-Warn-App geben Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ein vom Impfzentrum, der Arztpraxis oder Apotheken ausgestelltes Impfzertifikat in Form eines QR-Codes zu speichern. Auch die Genesung von einer Covid19-Infektion sowie Negativ-Tests über können über „CovPass“ angezeigt werden.
Was ist ein digitaler Impfpass?
Der digitale Impfpass ist ein Zertifikat in Form eines fälschungssicheren QR-Codes. Mit diesem Code sollen künftig eine Impfung gegen das Coronavirus, aber auch eine überstandene Infektion oder ein aktueller negativer Test nachgewiesen werden können. Das Zertifikat soll den Nachweis bequemer machen und so den Zugang zu Aktivitäten sowie das Reisen erleichtern.
Wie funktioniert das digitale Zertifikat?
Der QR-Code kann auf dem Smartphone in einer eigenen Wallet-App gespeichert werden – etwa in der Corona-Warn-App oder der „CovPass“-App, die der Technologiekonzern IBM im Auftrag des Robert Koch-Instituts entwickelt hat. Wird ein Impfnachweis benötigt, können Dienstleister dann mit einer Prüf-App den Impfstatus einer Person scannen – ähnlich wie bei einem Konzert- oder Flugticket.
Wer stellt den digitalen Impfpass aus?
Das Zertifikat wird direkt vor Ort bei der Impfung in der Arztpraxis oder im Impfzentrum generiert. Für bereits Geimpfte ist das Ausstellen auch nachträglich möglich. Das solle grundsätzlich dort passieren, wo man geimpft wurde, schreibt das Bundesgesundheitsministerium: „Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden.“
Zunächst sollen Apotheken nachträglich Impfnachweise ausstellen können. Die Apotheken registrieren sich für den Service beim Verbändeportal des DAV, das an den vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen, zentralen Server von IBM angeschlossen ist. Dieser stellt die Impfzertifikate aus. Wichtig: Das Zertifikat ist erst 14 Tage nach der zweiten Impfung gültig, wenn der volle Impfschutz erreicht ist.
Wo gilt der digitale Impfpass?
Der Impfnachweis per QR-Code soll ab 1. Juli in der gesamten EU gelten. Die Mitgliedsstaaten bekommen aber eine Übergangsfrist von sechs Wochen. Griechenland will das Zertifikat ebenfalls noch vor dem 1. Juli an den Start bringen. Das technische Gateway der EU zum Erstellen der Zertifikate ist bereits am 1. Juni online gegangen. Es wird laut EU derzeit von sieben Mitgliedsstaaten genutzt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien und Polen.
Die Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Verordnung geeinigt, digitale Zertifikate für Impfungen, Tests und den sogenannten Covid-19-Heilstatus anzuerkennen. Dieses „grüne Zertifikat“ bildet den Rechtsrahmen für den digitalen Impfpass. „CovPass“ sei auf Basis dieser Standards entwickelt worden, sagte Spahn. Daher seien die in Deutschland ausgestellten Impfzertifikate überall in der EU überprüfbar.
Welche Daten werden gespeichert?
Im digitalen Impfzertifikat werden nur die Basisdaten der betreffenden Personen gespeichert. Diese beinhalten etwa Namen, Geburtsdatum, das Datum der Zertifikatsausgabe und die Daten der Impfungen. Außerdem sollen auch die digitalen Impfnachweise von Lebenspartnern und -partnerinnen und Kindern zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden können.
Wo werden die Daten gespeichert?
Die digitalen Impfnachweise werden temporär in einem Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden die Daten nur dezentral auf den Smartphones der Nutzerinnen und Nutzer. Ein zentrales Impfregister ist nicht geplant. Jede und jeder soll laut Gesundheitsministerium selbst entscheiden können, ob und wann er oder sie die Daten löscht.
Wird der digitale Impfpass verpflichtend?
Nein, die Nutzung des digitalen Impfnachweises ist ebenso wie die Impfung freiwillig. Das gelbe Impfheft ist weiterhin gültig, um eine Corona-Impfung nachzuweisen. Der digitale Impfpass sei lediglich als „ergänzendes Angebot“ gedacht, so das Gesundheitsministerium. Laut den Plänen der EU soll das „grüne Zertifikat“ nach dem Ende der Pandemie wieder abgeschaltet werden.
Kann man den digitalen Impfpass auch ohne Smartphone nutzen?
Ja, das Zertifikat kann auch als Ausdruck in Papierform ausgestellt und bei Bedarf zum Einscannen vorgezeigt werden.
RND/ka/dpa