Corona-Impfung für Genesene: Wird die Gleichstellung mit Geimpften auf ein Jahr verlängert?
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Eine Tafel mit der Aufschrift „Innengastronomie – Nur 2G – geimpft – genesen" steht in Schadt's Brauerei Gasthaus. In der Gaststätte erhalten nur Gäste zutritt, die gegen das Coronavirus geimpft oder vom Virus nachweislich genesen sind.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Genesene sollten nicht wie bisher nur sechs Monate lang, sondern mindestens ein Jahr lang mit Geimpften gleichgestellt werden, fordert die Gesellschaft für Virologie (GfV). Diese seien nämlich auch zwölf Monate nach Infektion noch sehr gut vor einer erneuten Infektion mit dem Coronavirus geschützt. Zudem solle überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt Genesenen eine Impfung empfohlen wird.
In einer aktuellen Stellungnahme verweist die GfV auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien zur Immunität nach einer durchgemachten Coronavirus-Infektion. In den ersten Monaten der Pandemie sei noch vermutet worden, dass eine durchgemachte Infektion nur kurzzeitig schütze, heißt es darin. Und zwar auch deshalb, weil bestimmte Antikörpertypen im Blut Genesener mit der Zeit abnehmen. Diese Einschätzung sei jedoch mittlerweile überholt. Inzwischen habe eine Vielzahl von Untersuchungen gezeigt, dass Genesene immunologische Gedächtniszellen ausbilden, die der eigentliche Schutzmechanismus des Immunsystems gegen eine neue Erkrankung seien. Beim zweiten Kontakt mit dem Virus sorgten diese Gedächtniszellen dafür, dass erneut Antikörper produziert werden. Diese seien sogar wesentlich wirksamer als die erste Generation von Antikörpern und würden insbesondere auch vor Varianten des Virus schützen.
Auch Beobachtungsstudien hätten gezeigt, dass sich Genesene nur selten erneut infizieren: „Daten aus mehreren Ländern belegen, dass Menschen, die eine Sars-CoV-2 Infektion durchgemacht haben, gegen eine erneute Infektion oder Erkrankung sehr gut geschützt sind und dass sich dieser Schutz auch auf Virusvarianten, inklusive der Delta-Variante, erstreckt“, heißt es in der GfV-Stellungnahme.
Impfempfehlung überprüfen
Die nachgewiesene Dauer des Schutzes nach einer durchgemachten Coronavirus-Infektion betrage „mindestens ein Jahr“. Aus immunologischer Sicht sei sogar „von einer deutlich längeren Schutzdauer auszugehen“, die aufgrund des begrenzten Beobachtungszeitraums aber noch nicht durch Studien belegt sei. Das Fazit der Virologie-Gesellschaft: Genesene sollten bei Regelungen zur Pandemiebekämpfung mindestens ein Jahr lang wie vollständig Geimpfte behandelt und von der Testpflicht ausgenommen werden. Außerdem rät die GfV zu überprüfen, ab wann Genesenen eine Impfung empfohlen werden soll.
Bislang empfiehlt die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut Genesenen, sich sechs Monate nach einer durchgemachten Infektion trotzdem einmalig impfen zu lassen. Die Impfung sei sogar bereits vier Wochen nach Symptomende möglich, wenn neue Virusvarianten zirkulierten „gegen die eine durchgemachte Sars-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz mehr vermittelt“, heißt es noch in den aktuellen Informationen des RKI.
Dabei ist gerade der Schutz vor Varianten bei Genesenen besonders gut ausgeprägt, wie nicht nur die GfV betont, sondern auch eine Studie aus Israel gezeigt hat. Sechs bis acht Monate nach einer Infektion oder Impfung sind Genesene demnach 13-mal besser vor einer Infektion mit der Delta-Variante geschützt als Geimpfte. Auch das Risiko für symptomatische Verläufe und Krankenhausaufenthalte war bei den Genesenen deutlich niedriger.
Trotz Immunschutz kein Zutritt
Selbst wenn deren Infektion bis zu 18 Monate zurücklag, waren Genesene immer noch bis zu sechsmal besser vor einer wiederholten Ansteckung geschützt als Geimpfte ein halbes Jahr nach einer Immunisierung mit der Vakzine von Biontech/Pfizer. Dies wäre ein Argument dafür, den Genesenen-Status auch dann anzuerkennen, wenn der Zeitpunkt einer durchgemachten Infektion nicht genau bekannt ist.
In Deutschland gilt der Status als Genesener im Sinne der Corona-Maßnahmen nur dann, wenn sich eine Person innerhalb der letzten sechs Monate infiziert hat und dies durch einen positiven PCR-Test nachweisen konnte. Ab dem siebten Monat nach Infektion gelten hingegen für Personen mit einem natürlich erworbenen Immunschutz die gleichen Beschränkungen wie für Ungeimpfte.
Um Zutritt nach der 3G-Regel (nur Geimpfte, Genesene und negative Getestete) zu haben, müssen sich Genesene von da an jedes Mal kostenpflichtig testen lassen. Überall dort, wo die 2G-Regel angewendet wird, haben Genesene ein halbes Jahr nach ihrer Infektion überhaupt keinen Zutritt mehr: obwohl sie offenbar auch dann noch einen vielfach besseren Immunschutz als Geimpfte aufweisen.
Robert Koch-Institut will Informationen überarbeiten
Und: Ein positiver Antikörpertest, mit dem sich eine durchgemachte Infektion nachweisen, aber zeitlich nicht einordnen lässt, wird in Deutschland nicht als vollwertiger Nachweis einer Genesung anerkannt. Selbst Personen mit positivem Antikörpertest müssen sich einmalig impfen lassen, um von Beschränkungen und der Testpflicht ausgenommen zu sein.
Dass es auch anders ginge, zeigt das Beispiel Österreich: Dort wird ein positiver Antikörpertests als Nachweis einer durchgemachten Infektion akzeptiert und ist 90 Tage lang als Immunitätsnachweis gültig. Durch einen erneuten Antikörpernachweis verlängert sich der Status als Genesener jeweils um drei weitere Monate. Wird sich der Umgang mit Genesenen aufgrund der neuen Erkenntnisse auch in Deutschland zukünftig ändern? Und wird der Zeitpunkt der Impfempfehlung für Genesene überdacht, wie es die GfV fordert?
Das Robert Koch-Institut (RKI) reagiert auf Nachfrage des RedaktionsnetzwerkDeutschland zurückhaltend. Zu Stellungnahmen einzelner Fachgesellschaften äußere man sich generell nicht, so die Pressestelle des Instituts. Das RKI werte aber neue wissenschaftliche Erkenntnisse kontinuierlich aus, derzeit werde der Steckbrief mit Informationen zu Covid-19, in dem es auch um die Immunität geht, neu überarbeitet. Auch die Impfempfehlungen der Stiko würden bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig angepasst. Wie lange Genesene von der Testpflicht befreit seien, entscheide dabei nicht das Robert Koch-Institut, sondern die Politik. Das zuständige Bundesministerium für Gesundheit hat auf eine Nachfrage des RND zum Thema bisher noch nicht reagiert.