Wie heizen wir in Zukunft?
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Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Für einen Fahrplan zur energetischen Sanierung des eigenen Hauses gibt das Land einen Zuschuss, der immer beliebter wird.
© Quelle: Silas Stein/dpa
Liebe Leserinnen und Leser,
gehören Sie zu den Mutigen, bei denen die Heizung schon kalt bleibt? In wenigen Tagen, am 30. April, endet nämlich eigentlich die Heizperiode. Ärgerlich nur, dass sich der Frühling in diesem Jahr so launisch zeigt und es immer wieder ungemütlich kalt wird. Der April macht eben doch, was er will. Mieterinnen und Mieter sollten das Datum allerdings kennen, denn daran orientiert sich in der Regel, welche Mindesttemperatur in der Wohnung möglich sein muss.
Und da wären wir auch schon beim wohl heißesten Thema dieser Tage. Wann, wie und vor allem mit was wir künftig heizen, treibt gerade unheimlich viele Menschen um. Das spüren meine Kollegen und ich auch an den Leserzuschriften, die uns erreichen. Was passiert mit meiner Gasheizung ab 2024? Soll ich jetzt schon eine Wärmepumpe bestellen? Und wer soll das alles überhaupt bezahlen?
Fragen, die sich viele derzeit stellen, spätestens seit der vergangenen Woche. Das Kabinett hat das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es muss zwar noch durch den Bundestag beschlossen werden, aber die Pläne sind weitreichend: Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen stehen damit vor dem Aus, schreibt mein Kollege Andreas Niesmann.
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Blick auf Häuser in der Gropiusstadt: Ab 2024 sollen keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr in Häuser eingebaut werden.
© Quelle: IMAGO/Jochen Eckel
Allerdings gilt das für neu eingebaute Heizungen. Eine sofortige Austauschpflicht für Anlagen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Nur falls Geräte kaputtgehen und nicht mehr repariert werden können, muss auf klimaschonende Heiztechnologien umgestellt werden. Zudem soll es in den ersten Jahren Übergangsfristen geben. Spätestens bis 2045 sollen alle Heizungen nicht mehr mit fossilen Energieträgern, sondern nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden, führt mein Kollege aus.
Wer soll das alles bezahlen?
Und was ist mit den Kosten? Das ist die Frage aller Fragen. Um umzurüsten, wurden Förderungen in Aussicht gestellt. 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Variante will der Bund ersetzen – und zwar unabhängig von Einkommen und Lebensumständen. Hinzu sollen nach andere Förderungen wie die „Klimaboni“ kommen: Wer etwa eine neue Heizung installiert, ohne dazu verpflichtet zu sein, kann sich noch einmal 20 Prozent Förderung sichern. Für manche Leute soll die Pflicht außerdem gänzlich entfallen – beispielsweise für Menschen, die Sozialtransfers wie Hartz IV beziehen. Aber reicht das? Die Kritik an dem neuen Gesetz ist gewaltig und auch die Ampelpartner fordern Nachbesserungen. Noch ist also offen, ob alle Punkte genauso wie jetzt vorgestellt auch wirklich beschlossen werden.
In der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz geht es oft um die Wärmepumpe. Für viele bis vor ein paar Monaten noch unbekannt, wird sie als Alternative zur reinen Öl- und Gasheizung gehandelt. Dennoch ist die Sorge vor den hohen Kosten groß. Was die Betriebskosten angeht, kann sie allerdings erheblich günstiger sein, wie mein Kollege Frank-Thomas Wenzel beschreibt. Das geht aus einer Analyse des Vergleichsportals Verivox hervor. Laut den Berechnungen haben Haushalte mit einer Wärmepumpe rund 31 Prozent niedrigere Heizkosten als beim Einsatz von Erdgas. Allerdings kommt es dabei stark auf die bauliche Situation der Gebäude an. Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat – und wie schnell sich eine Wärmepumpe rechnen kann.
Sie haben Anmerkungen und Fragen? Schreiben Sie uns gern an unbezahlbar@rnd.de!
Ihre
Johanna Apel
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Tipp der Woche
Mit dem Konto ins Minus rutschen? Mit einem Dispokredit ist das möglich. Viele Banken ermöglichen es ihren Kundinnen und Kunden, zeitweise ihr Konto zu überziehen. Das kann praktisch sein, wenn ungeplante Ausgaben wie eine Reparatur anstehen oder eine vergessene Rechnung schnell beglichen werden muss. Und die Dispozinsen sind oft noch günstiger als Mahngebühren für eine offene Rechnung – und besser als ein Schufa-Eintrag sowieso.
Allerdings können die Dispozinsen happig sein. Alena Hecker hat deshalb für Sie aufgeschrieben, was für Spielräume und Alternativen es gibt:
- Konto wechseln: Wer auf den Dispokredit nicht verzichten, aber dennoch keine allzu hohen Zinsen zahlen will, kann über einen Kontowechsel nachdenken. Der Geldradgeber „Finanztip“ listet auf, wo der Dispozins noch unter 10 Prozent liegt.
- Andere Kredite: Wer das von der Bank geliehene Geld auf längere Sicht nicht zurückzahlen kann, sollte zu einem anderen Kredit als dem Dispo wechseln – beispielsweise einem Rahmenkredit.
- Kreditkarte statt Dispo: „Auf einer richtigen Kreditkarte haben Sie einen Kredit, der wird einmal im Monat abgebucht“, sagt „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Wer es schafft, das ausgegebene Geld zum Buchungstag der Kreditkarte wieder auf dem Konto zu haben, kann sich die teuren Dispozinsen auf diese Weise sparen.
Alles Weitere und mehr Hintergründe zu Dispozinsen können Sie hier nachlesen.
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Mit einem Dispokredit kann man zeitweise ins Minus rutschen.
© Quelle: picture alliance / Westend61
Zahlen, bitte!
Wissen Sie genau, wie viele Stunden Sie gestern gearbeitet haben? Künftig soll die Arbeitszeiterfassung Pflicht sein. Die Bundesregierung plant, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch dokumentieren müssen.
Laut einem Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ ihrer Beschäftigten erfassen – elektronisch und noch am selben Arbeitstag. Die Nachweise darüber müssen Unternehmen mindestens zwei Jahre aufbewahren, schreibt Niklas Engelking.
Kommen Arbeitgeber dieser geforderten Aufzeichnung nicht nach, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Was Beschäftigte zu dem Vorstoß wissen müssen, für wen die neue Regelung genau gilt und welche Kritik es daran gibt, hat mein Kollege in diesem Text für Sie zusammengefasst.
Eine gute Nachricht für Beschäftigte, mehr Bürokratie für die Unternehmen, findet meine Kollegin Alisha Mendgen. Ihren Kommentar zu dem Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil lesen Sie hier.
Gut zu wissen
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Die gute Nachricht
Ab Montag wird das Fahren mit Bus und Bahn für viele Menschen deutlich günstiger: Das 49-Euro-Ticket geht an den Start. Jede und jeder zehnte Erwachsene hat es laut einer aktuellen Umfrage schon gekauft. Dass das Deutschlandticket für viele Pendlerinnen und Pendler eine finanzielle Entlastung bedeutet, habe ich an dieser Stelle bereits geschrieben. Unser Kolumnist Hendrik Buhrs sieht aber noch einen weiteren Vorteil: Das Ticket reiße Grenzen nieder, schreibt er. „Die ÖPNV-Fahrkarte dürfte der Anfang vom Ende der Kleinstaaterei im Verkehrswesen sein“, so Buhrs.
Welche Schwachstellen die verbilligte ÖPNV-Fahrkarte aus seiner Sicht dennoch hat, hat er in seiner aktuellen Kolumne für Sie aufgeschrieben. Die wichtigsten Infos zum Start des 49-Euro-Tickets – und warum es für manche noch deutlich günstiger werden könnte – gibt es hier.
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