Das Heizungsgesetz ist beschlossen – und nun?
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Fernwärmerohre der Rhein Energie AG in Köln laufen durch Grünflächen in das Fernwärmesystem der Stadt. Der Bundestag hat das GEG beschlossen, das mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt ist.
© Quelle: Thomas Banneyer/dpa
Liebe Leserinnen und Leser,
was für ein Gezerre! Nach monatelangen Debatten hat der Bundestag jetzt das umstrittene Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Ein sperriger Name, weswegen der Begriff „Heizungsgesetz“ Einzug gehalten hat. Doch egal, welchen Namen wir nehmen, dieses Gesetz hat jetzt seine wohl wichtigste Hürde genommen. Zwar muss es noch den Bundesrat passieren, ist dort allerdings nicht zustimmungspflichtig.
Um das Gesetz wurde gefeilscht und gestritten. Es sieht den schrittweisen Austausch von reinen Öl- und Gasheizungen vor und soll ab 2024 gelten. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das betrifft auch den Gebäudesektor. Auf seinem äußert holprigen Weg wurde das Gesetz allerdings mehrfach entschärft. Zunächst gilt es für Neubauten in Neubaugebieten. Haben Sie in der wortwörtlich aufgeheizten Debatte den Überblick verloren? Dann lege ich Ihnen dieses Stück von Steven Geyer ans Herz. Dort schreibt er auf, was nun tatsächlich beschlossen wurde – und was deshalb nun für Sie gilt.
Mieter oder Eigentümer: Was für Sie jetzt gilt
Wohnen Sie beispielsweise zur Miete? Dann haben Sie es ja nicht unbedingt in der Hand, wie bei Ihnen geheizt wird. Fest steht aber, dass Mieterinnen und Mieter vor zu starken Erhöhungen geschützt werden sollen. Die Modernisierungsumlage, bei der Vermieter bestimmte Kosten auf ihre Mieter umlegen können, soll reformiert werden. Außerdem sind Härtefallregelungen geplant.
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Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Wichtig ist auch, die kommunale Wärmeplanung zu bedenken. Die sieht vor, dass Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren Wärmepläne aufstellen. Wenn Sie also darüber nachdenken, sich eine Wärmepumpe zuzulegen oder auf Fernwärme zu setzen, kann das eine entscheidende Rolle spielen. Die Pläne der Bundesregierung sind, dass größere Städte bis Mitte 2026 ihre Pläne vorlegen müssen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst wenn eine solche Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regeln zum schrittweisen Heizungstausch. Was Sie zudem bedenken sollten: Es gibt Bundesländer - beispielsweise Baden-Württemberg – in denen die Wärmeplanung schon recht weit ist. Im Übersichtsstück meines Kollegen können Sie auch nachlesen, was bisher in Sachen Förderung geplant ist. Denn um den Heizungstausch zu beschleunigen, gibt es bis 2028 mehr Förderung – und damit einen Anreiz, Tempo zu machen.
Förderung für Öl- und Pelletkunden läuft aus
Bleiben wir beim Stichwort Förderung. Wer mit Heizöl und Pellets heizt, ging bei den ursprünglichen Hilfen für 2022 lange leer aus. Dann wurde nachgebessert und Zuschüsse in Höhe bis zu 2000 Euro in Aussicht gestellt. Darüber hat mein Kollege Sebastian Scheffel vor einiger Zeit berichtet. Jetzt läuft die Förderung allerdings bald aus. Anträge können nur noch bis 20. Oktober gestellt werden. Falls auch Sie mit Öl oder Pellets heizen und noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie also in den kommenden Wochen unbedingt aktiv werden.
Es liegt an den Bundesländern, das Geld auszuzahlen. Mein Kollege hat eine Übersicht erstellt, was Sie tun müssen, um in Ihrem Bundesland einen Antrag zu stellen. Als Nachweis gelten eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg. Einen Antrag stellen können alle Privathaushalte, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 einen der betroffenen Energieträger geliefert bekommen haben.
Sie haben Anmerkungen und Fragen? Schreiben Sie uns gern an unbezahlbar@rnd.de!
Ihre
Johanna Apel
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Tipp der Woche
In vielen Regionen Deutschlands hat es in diesem Sommer kräftig geregnet. Die Felder, Wiesen und Gärten wird‘s gefreut haben und sie haben mit sattem Grün gedankt. Den Regen können wir Menschen uns aber auch zunutze machen. Schließlich ist Wasser eine kostbare Ressource, die man nicht unnötig verschwenden solle. Kristina Auer hat für Sie Tipps zusammengetragen, wie Sie Regen- und Brauchwasser im Haushalt nutzen und damit Ihren Geldbeutel schonen können.
Wer eine Zisterne hat, kann mit dem darin gespeicherten Wasser beispielsweise auch die Toilettenspülung versorgen. Damit das in der Zisterne gesammelte Regenwasser ins Haus gelangt, braucht es aber noch eine Pumpe und ein zweites Leitungssystem. Etwas aufwendiger, aber auch möglich, ist das Aufbereiten von bereits verwendetem Wasser. Was man sich dafür zulegen sollte, erklärt Philip Heldt, Umweltexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Beispielsweise braucht es nämlich eine Art Miniklärwerk. Alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie hier.
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Wasser fließt durch einen geöffneten Hahn.
© Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolb
Zahlen, bitte!
Wer ein E-Auto fährt, kann jetzt auf eine neue Förderung hoffen. Und zwar will Verkehrsminister Volker Wissing es erleichtern, den dafür benötigten Strom vom eigenen Dach zu beziehen. Ab 26. September geht das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ an den Start, für das insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die sollen in Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher fließen. Wer sprichwörtlich Sonne tanken will, kann über die staatliche KfW-Bank demnächst einen Antrag stellen. Maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro drin. Wie man die Förderung beantragt und alle weiteren Informationen sowie Kritik am neuen Programm haben ich in diesem Stück für Sie zusammengefasst.
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Die gute Nachricht
Gute Nachrichten gibt es jetzt für die Mieterinnen und Mieter, die sich gerne ein Balkonkraftwerk zulegen möchten. Mit einem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzesentwurf will die Bundesregierung es Menschen ohne eigenes Haus leichter machen, eine kleine Solaranlage am heimischen Balkon anzubringen. Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hätten Vermieter zwar immer noch ein Mitspracherecht. Ob eine Anlage aber überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.
Hintergrund ist, dass die Ampel-Koalition den Ausbau der Solarenergie beschleunigen will. Gerade erst hat sie ein „Solarpaket“ geschnürt, das den Betrieb eines Balkonkraftwerks deutlich einfacher machen soll. Auch für gewerbliche Betreiber fallen Hürden. Ziel ist es, den jährlichen Solarausbau stark zu beschleunigen.
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