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Geld zurück: Wie mache ich eine Über­weisung rück­gängig?

Beim Onlinebanking können manchmal Fehlüberweisungen passieren.

Beim Onlinebanking können manchmal Fehlüberweisungen passieren.

Hannover. Ein Zahlen­dreher, ein Fehler beim Empfänger­namen oder der falsche Betrag – wenn beim Über­weisen etwas schief­geht, ist die Nervosität groß. Wie bekomme ich nun das Geld zurück? Und welche Gebühren fallen an? Wer schnell handelt, bewahrt sich die Chance, das Geld wieder­zusehen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

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Kann ich eine Über­weisung zurück­holen?

Prinzipiell sind fehler­hafte Über­weisungen heut­zutage eher eine Seltenheit. Viele Fehler wie eine falsch eingegebene IBAN werden schon während der Eingabe beim Onlinebanking oder beim Einlesen des Überweisungs­formulars verhindert, da der Konto­nummer womöglich kein Konto zugeordnet werden kann. Geht doch mal etwas schief, sollte schnellstens die Bank kontaktiert werden. Am direktesten geht das telefonisch oder persönlich in der Filiale. Prinzipiell ist die Kontakt­aufnahme natürlich auch über E‑Mail oder – sofern angeboten – per Onlinechat möglich.

Bis wann kann ich eine Über­weisung zurück­holen?

Eine fest­gelegte Dauer für Rück­überweisungen gibt es nicht, das Zeit­fenster ist aber in der Regel relativ klein. Laut Bürgerlichem Gesetz­buch (BGB § 675s) dürfen Über­weisungen in Euro im Europäischen Wirtschafts­raum maximal einen Werk­tag dauern. Meist werden sie dem Empfänger­konto schon nach wenigen Stunden gut­geschrieben. Das bedeutet, dass man sich möglichst zeitnah um eine Rück­überweisung bemühen sollte. Bei einer belegten Über­weisung am Schalter gibt es eine Frist von zwei Bank­arbeits­tagen, was ein etwas größeres Zeit­fenster zur Rück­holung der Über­weisung bietet.

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Falsche Über­weisung: Welche Kosten können anfallen?

Viele Banken verlangen für den Service der Rück­buchung eine entsprechende Gebühr, meist liegt diese zwischen 10 und 20 Euro. Daher sollte man sich gerade bei kleineren Beträgen überlegen, ob eine Stornierung der Über­weisung finanziell überhaupt sinnvoll ist. Wenn der Über­weisungs­betrag noch nicht abgebucht wurde, ist eine Stornierung in der Regel kostenlos.

Empfänger muss Betrag zurück­zahlen

Sollte die Fehl­über­weisung jedoch schon auf dem Empfänger­konto eingegangen sein, hat die Bank keinen Zugriff mehr auf das Geld. In diesem Fall kann man bei der eigenen Bank eine Rück­überweisung anfragen. Die Bank kontaktiert daraufhin die Empfänger­bank mit dem eingegangen Geld­betrag, welche wiederum den Empfänger um eine Rück­buchung bittet.

Dieser Bitte muss aber nicht nachgegangen werden. Es gibt keine Garantie, dass der Wert­betrag von der Bank wieder zurück auf das Konto überwiesen oder erstattet wird. Rein Rechtlich gesehen muss der Empfänger den Betrag zurück­zahlen, da er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 812) ohne Rechts­grund bereichert wurde.

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Wie kann ich eine Last­schrift wider­rufen?

Bei einer Last­schrift ist das Geld anders als bei einer Fehl­über­weisung einfacher zurück­zuholen. Hier gibt es die Möglichkeit, das Geld innerhalb von acht Wochen zurück­zubuchen. Wenn kein Mandat, also keine Erlaubnis für die Last­schrift vorlag, kann der Wider­ruf sogar in einem Zeitraum von 13 Monaten beantragt werden.

Meist gibt es die Möglichkeit, Last­schriften über das Onlinebanking zurück­zubuchen. Wer kein Onlinebanking hat oder temporär nicht darauf zugreifen kann, kann die Bank auch auf dem schriftlichen Weg kontaktieren. Hierbei sollten das Datum, der Betrag und der abbuchende Empfänger der Last­schrift angegeben werden.

Können Über­weisungen aus dem Ausland zurück­geholt werden?

Grund­sätzlich ist es möglich, Über­weisungen an ausländische Empfänger zurück­zuverlangen. Jedoch gilt auch hier nicht nur sprich­wörtlich: „Zeit ist Geld.“ Zudem sind die Gebühren der Auslands­banken oft höher.

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Bei Auslands­zahlungen sollte daher nach Möglichkeit lieber auf eine SEPA-Lastschrift zurückgegriffen werden, da auch hier die acht­wöchige Stornierungs­frist gilt.

Wie kann ich eine Kredit­karten­zahlung rück­gängig machen?

Gibt es bei der Kontrolle von Kredit­karten­abrechnungen Auffällig­keiten oder gar einen Betrugs­verdacht, können Kunden die Beträge bei der karten­ausgebenden Bank reklamieren. Die Reklamation lässt sich zum Beispiel über Onlineformulare beantragen, die von den Karten­anbietern und Banken meist kosten­frei zur Verfügung gestellt werden. Für den Reklamations­service verlangen viele Finanz­institute jedoch eine Gebühr.

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