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Posts mit Risiken und Nebenwirkungen

Sharenting: Warum das Teilen von Kinderfotos im Internet gefährlich ist

Stolze Eltern teilen Fotos mit ihren Kindern oft in den sozialen Medien.

Stolze Eltern teilen Fotos mit ihren Kindern oft in den sozialen Medien.

Wenn Kinder vergnügt in der Wanne plantschen, ihre Gesichter von Brei verschmiert sind oder sie sich trotzig auf den Boden werfen, sind das für Eltern besondere Momente. Oft werden diese fotografisch festgehalten – und die Bilder nicht selten mit anderen geteilt. Dafür gibt es mittlerweile ein eigenes Wort: „Sharenting“. Einige Eltern verdienen mit diesen Aufnahmen sogar Geld: Influencerinnen und Influencer berichten regelmäßig aus dem Alltag ihrer Kinder und zeigen sie in allen möglichen Lebenssituationen.

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Dieser kommerzielle und sorglose Umgang mit Kinderfotos ist Sara Flieder ein Dorn im Auge. Die Politikwissenschaftlerin hat deshalb eine Petition gestartet, die auf eine Gesetzesinitiative für einen besseren Schutz der Privatsphäre von Kindern zielt. „Ich kann verstehen, dass Eltern mit Familienaccounts Geld verdienen wollen. Aber das darf nicht auf dem Rücken von Kindern geschehen“, betont sie.

Kinderrechte werden online verletzt

Sie sieht gleich mehrere Probleme: Zum einen können Kinder zum Beispiel von Mitschülerinnen und Mitschülern gemobbt werden, weil diese in für sie peinlichen Situationen gezeigt werden oder intimes Wissen über sie verbreitet wird. Viel schlimmer aber ist es, wenn die Aufnahmen etwa im Darknet weiterverbreitet werden, was technisch meist leicht möglich ist. Immer wieder kommt es vor, dass selbst harmlos erscheinende Kinderbilder von Pädophilen angeschaut, bearbeitet und gerated werden. Auch Cybergrooming, also die Anmache im Netz, stellt eine Gefahr dar. Besonders problematisch wird es, wenn die Metadaten der Bilder Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort von Kindern ermöglichen.

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„Wenn Kinder und Jugendliche online und ungefragt in privaten und intimen oder demütigenden, diffamierenden oder anderen schutzlosen Situationen gezeigt werden, werden Kinderrechte verletzt“, stellt Iren Schulz klar. Sie ist Mediencoach bei der Initiative „Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht“. „Das Recht auf Privatsphäre gilt schranken- und bedingungslos – auch für Kinder“, pflichtet ihr Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes bei. Er bemängelt fehlende rechtliche Rahmenbedingungen, wenn ein Anteil des Familieneinkommens aus der Vermarktung der eigenen Kinder stammt.

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Gesetzliche Bestimmungen haben wenig Relevanz

Laut Bundesfamilienministerium (BMFSJ) ist ein gesetzlicher Schutz grundsätzlich gewährleistet. Bestimmungen dazu fänden sich unter anderem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in der die Privatsphäre als Schutzgut erklärt werde, so eine Sprecherin. Wirksam sei zudem das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Ebenfalls zu berücksichtigen seien unter anderem die EU-Kinderrechtskonventionen, das Recht am eigenen Bild und das Jugendmedienschutzgesetz. Letzteres wurde 2021 sogar hinsichtlich der Interaktionsrisiken im Internet verschärft.

Flieder reicht all das nicht aus: Theoretisch sei zwar vieles verboten und die Einwilligung des Kindes müsse vorliegen. In der Praxis besäßen die gesetzlichen Bestimmungen aber wenig Relevanz, sagt sie: „Wo kein Kläger, da auch kein Richter.“ Jüngere Kinder können die Gefahren noch nicht erkennen, ältere werden hingegen kaum gegen ihre eigenen Eltern rechtlich vorgehen.

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Kinder vor der Kamera: Was erlaubt ist – und was nicht

Ob in Filmen, Serien oder Werbung – Kinder treten regelmäßig als Darstellerinnen und Darsteller auf. Wann und wie lange sie vor der Kamera stehen können, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt: Sind sie zwischen drei und sechs Jahre alt, dürfen sie täglich höchstens zwei Stunden arbeiten und zwar zwischen 8 und 17 Uhr. Das Einverständnis der Eltern und einer Kinderärztin muss ebenso vorliegen wie eine behördliche Genehmigung. Das Gleiche gilt für Schulkinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Sie dürfen allerdings zwischen 8 und 22 Uhr sowie bis zu drei Stunden täglich eingesetzt werden. Ältere, aber noch nicht erwachsene Jugendliche können bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Kinder unter drei Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Es ist allenfalls erlaubt, sie in ihren natürlichen Lebensäußerungen zu fotografieren oder zu filmen. Die Entscheidung darüber treffen allein die Eltern.

Universelle Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Dass großer Handlungsbedarf besteht, geht aus einem Report der Initiative jugendschutz.net von Bund und Ländern hervor: Darin wurde 2019 festgestellt, dass in 49 von 50 untersuchten Profilen die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt wurden. Der Medienanwalt Jörn Claßen kommt zu dem Schluss, dass postende Eltern sich in einem Interessenkonflikt befänden und deshalb nicht anstelle ihrer Kinder in die Veröffentlichung von Bildern in den sozialen Medien einwilligen dürften. „Insbesondere das Posten von Kleinkinderfotos ist demnach schlechterdings rechtswidrig“, schreibt er.

Flieder hat wiederholt versucht, Influencerinnen und Influencer zu einem sorgsamen Umgang mit Bildern ihrer Kinder zu bewegen – in der Regel ohne Erfolg. Deshalb startete sie ihre Petition, der inzwischen über 35.000 Menschen folgen. Die Unterschriftenliste will sie bald Familienministerin Lisa Paus überreichen. „Am Ende helfen nur schärfere Gesetze“, sagt Flieder. Sie fordert unter anderem, die universellen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das Vorhaben hat sich die aktuelle Bundesregierung bereits auf ihre Fahnen geschrieben.

Keine Bilder von halbnackten oder nackten Kindern

Aber auch wer keine kommerziellen Absichten verfolge, sollte sensibel mit dem Thema umgehen, rät Grein: „Für Kinderfotos im Netz gilt aus Sicht des Kinderschutzbundes generell: so wenig wie möglich. Wenn Eltern Kinderfotos im Netz teilen, sollten sie sich zumindest fragen, ob sie selbst sich in dieser Art und Weise im Netz zeigen würden. Und viel wichtiger: Sie sollten die Zustimmung des Kindes einholen.“ Je weniger gut ein Kind eine informierte Entscheidung darüber treffen könne, ob es im Netz abgebildet sein will oder nicht, desto häufiger sollten Eltern sich gegen die Veröffentlichung entscheiden.

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Die Schützerinnen und Schützer von Kinderrechten erwarten allerdings nicht, dass komplett auf das Posten von Kinderbildern verzichtet wird. Flieder berichtet seit Jahren selbst auf Instagram über ihre Kinder. „Die Grenzziehung ist schwierig“, räumt sie ein. Sie würde aber keine Bilder veröffentlichen, auf denen ihre Kinder halbnackt oder nackt zu sehen sind.

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Mehr Aufmerksamkeit, weniger Smartphone-Gebrauch

„Kinderfotos in Social Media können so gestaltet sein, dass das Gesicht nicht zu erkennen ist, indem von hinten oder von der Seite fotografiert oder ein digitaler Sticker darübergelegt wird, der sie anonymisiert“, empfiehlt Schulz. Die Bilder sollten keine privaten oder intimen Einblicke bieten, nicht peinlich oder unangenehm fürs Kind sein und keine Rückschlüsse auf den Wohnort des Kindes zulassen. Die Profile, über die das Bildmaterial veröffentlicht wird, sollten so privat und sicher wie möglich eingerichtet sein. Schutz bieten etwa lokale Netzwerke und private Clouds.

Schulz rät Eltern allgemein, ihre Kinder nicht ständig und in allen Lebenslagen zu fotografieren. Studien zeigten, dass sich Kinder mehr Aufmerksamkeit ihrer Eltern wünschen und weniger Smartphone-Gebrauch, erklärt sie.

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