Elektronischer Personalausweis: Fragen und Antworten zum digitalen Dokument
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Seit 2010 können Bürger die eID nutzen.
© Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schon seit mehr als zehn Jahren verfügt der hiesige Personalausweis über die sogenannte eID-Funktion und ist somit auch digital nutzbar. Seit 2017 ist diese Funktion bei jedem neu ausgestellten Ausweis automatisch aktiviert. Das Dokument hat einen eingebauten Chip, mit dem sich Nutzer auch online identifizieren können. Im Jahr 2019 verfügten 60,6 Millionen Bürger über einen Personalausweis im Scheckkartenformat. Bei etwa 23 Millionen war die Online-Ausweisfunktion aktiviert.
Die umständliche Technik, die ein Lesegerät oder eine NFC-fähiges Smartphone erfordert, hindert aber viele Bürgerinnen und Bürger an dem Gebrauch der Funktionen. Welche Kartenlesegeräte mit der Online-Ausweisfunktion kompatibel sind, darüber informiert der Bund in einer Liste. Auch, welche Smartphone-Modelle sich für Technologie und die zugehörige AusweisApp 2″ eignen, ist auf der Webseite der Anwendung nachzulesen.
E-Perso auf dem Smartphone?
Wie unter anderem das Magazin „c’t” berichtet, will die Bundesregierung den Prozess künftig vereinfachen. Demnach beschäftigt sich das Wirtschaftsministerium zurzeit mit der Entwicklung einer virtuellen Variante des Ausweises, die auf Smartphones gespeichert werden kann.
Ende Juni hat der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt. Künftig, schon ab Herbst dieses Jahres, soll das Ausweisen nur mittels des Smartphones möglich sein – ganz ohne Karte. „Das bedeutet einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit”, meint die Bundesregierung.
Die Bundesdruckerei, die hauptverantwortlich für das Projekt “Optimos 2.0” ist, hat bereits eine funktionsfähige Demoversion des Smartphone-Personalausweises veröffentlicht. Bislang ist diese allerdings nur für das Samsung Galaxy S20 freigegeben. Weitere Modelle von Samsung, aber auch neuere Apple-iPhones und Google-Pixel könnten folgen.
Wann kommt der E-Perso?
In einer Pressemitteilung spricht das Bundesinnenministerium davon, dass es den Smartphone-Personalausweis bereits ab Herbst diesen Jahres geben solle. Um die Umsetzung kümmert sich das Team des „Projekts Digitale Identitäten”. Es verspricht: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger können ab Herbst 2021 ihren Online-Ausweis in ihren Smartphones speichern.” Zum Ausweisen seien dann nur noch das Smartphone und eine persönliche PIN nötig.
Was kann der bisherige elektronische Personalausweis?
Der elektronische Personalausweis hat zwei grundlegende Funktionen: Aus der Ferne lässt sich eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten. Mit der eID können Bürgerinnen und Bürger außerdem online oder an speziellen Automaten in Behörden zweifelsfrei die Identität beweisen. Mit diesen Funktionen können Nutzende zum Beispiel Versicherungen abschließen, Konten eröffnen, SIM-Karten freischalten oder Behördengänge digital erledigen. Unter anderem können Kundinnen und Kunden der Post, der comdirect-Bank und von Vodafone den E-Perso nutzen. Bürgerdienste bieten allerdings noch keine flächendeckende Nutzung an. Eine Übersicht davon, wo die eID zum Einsatz kommt, findet sich auf der Webseite des Innenministeriums.
Was benötige ich für die Nutzung der eID?
Zunächst wird ein Personalausweis mit einer freigeschalteten eID-Funktion benötigt. Seit 2017 ist der Chip bei neuen Ausweisen automatisch aktiviert. Eine Freischaltung erfolgt im Bürgeramt, anschließend erhält man einen Brief mit einer Transport-PIN, einer Entsperrnummer und einem Sperrkennwort. Für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion muss die Transport-PIN anschließend durch eine persönliche, sechsstellige PIN ersetzt werden. Dies kann direkt im Bürgeramt erfolgen oder später an einem mobilen Endgerät.
Um sich am Computer auszuweisen, benötigt man neben der PIN-Nummer ein spezielles Lesegerät und eine Software. Für die Identifikation über das Smartphone wird ein Gerät mit NFC-Schnittstelle und entsprechender App benötigt. Smartphones oder Lesegeräte können dann den Chip im Ausweis auslesen und die Daten übertragen.
Welche App und welche Software wird benötigt?
Um den elektronischen Personalausweis über das Smartphone oder den Computer aufrufen zu können, wird eine Software namens “AusweisApp2” benötigt. Diese ist in der mobilen Version kostenlos im App und Play Store verfügbar und wurde im Auftrag des Bundesinnenministeriums entwickelt. Auf der Webseite der App kann die Software für den Computer heruntergeladen werden. Zudem lässt sich einsehen, welche Smartphones über eine NFC-Schnittstelle verfügen und wo sich der Chip befindet. Das Auslesen erfolgt dann, indem das Smartphone dicht an den Personalausweis gehalten wird.
Was benötige ich für die elektronische Signatur?
Dieser Vorgang stellt sich als besonders kompliziert heraus und kommt daher nur selten zum Einsatz. Für die Funktion werden ein weiteres Zertifikat und ein Lesegerät benötigt. Das Signaturzertifikat erhält man ebenso wie das zum Signieren notwendige elektronische Schlüsselpaar ausschließlich bei privaten Anbietern. Die Kosten hierfür unterscheiden sich. Ist eine Person im Besitz eines solchen Schlüsselpaars und des zugehörigen Zertifikats, kann diese mit ihrem Ausweis digital Dokumente unterschreiben.
Wie erkenne ich, ob die eID freigeschaltet ist?
Bei allen neuen Ausweisen ab 2017 ist die Funktion automatisch aktiviert. Wer einen älteren Personalausweis hat, kann im Bürgeramt überprüfen lassen, ob die eID freigeschaltet ist. Das ist in der Regel kostenfrei.
Wie kann ich mich registrieren?
Wer sich für die Dienste des elektronischen Personalausweises nachträglich registrieren lassen will, kann dies ebenfalls im zuständigen Bürgeramt tun. Dort kann man auch seine PIN-Nummer ändern, zum Beispiel, wenn diese vergessen wurde. Seit Anfang 2021 fallen dafür keine Kosten mehr an.
Wie sicher ist der elektronische Personalausweis?
Der elektronische Personalausweis gilt als relativ sicher. Die Ausweisdaten werden stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt und können nicht abgefangen oder eingesehen werden, heißt es auf der Seite des Innenministeriums. Bevor die Daten übermittelt werden, können Nutzer zudem sehen, wer die Daten erhält und dass er zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion berechtigt ist.
Seit dem 2. August 2021 müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung eines neuen Personalausweises zudem ihre Fingerabdrücke abgeben – bisher war das freiwillig. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um. In dieser heißt es zur Begründung, es gebe immer mehr gefälschte Personalausweise. Durch die gespeicherten Fingerabdrücke werde der Personalausweis fälschungssicherer.
Bereits 2010 hatte ein Versuch des Chaos Computer Clubs gezeigt, dass sich Ausweisdaten durch unsichere Lesegeräte ausspähen lassen. Die Expertinnen und Experten empfehlen deshalb, nicht auf günstige Lesegeräte zurückzugreifen. Zudem sollten die Geräte nach der Nutzung immer vom Computer getrennt werden. Wer die App nutzt, sollte sich anschließend ebenfalls wieder ausloggen.
Auch gegenüber des neuen Smartphone-Ausweises äußern die Fachleute vom Chaos Computer Club Bedenken. Ihrer Einschätzung nach werde die Technologie nicht von der breiten Masse genutzt werden, zum Beispiel, weil es aktuell einen Mangel an sicheren Geräten gebe, die für die eID-Nutzung zugelassen seien.
RND/mkr/saf/mit dpa