Sind Autokino-Konzerte mit normalen Konzerten gleichzusetzen? Das muss jetzt das brandenburgische Oberverwaltungsgericht entscheiden. Denn das Land hat eine Reihe von Autokino-Konzerten als Großveranstaltung eingestuft – und die sind noch bis Herbst verboten. Das könnte bedeuten, dass der bekannte Rapper Alligatoah am Freitag in Schönefeld nicht auftreten darf.
Schönefeld. Eigentlich, so dachte Maximilian Schulze Brockhausen, könne an seinem Konzept nicht viel schief gehen: Live-Konzerte im Autokino, das war in der Coronakrise vielfach erprobt, erfolgreich und überzeugend. Quer durch die Republik finden seit Monaten von Hamburg über Hannover bis Ingolstadt und Karlsruhe Konzerte in Autokinos statt, teilweise vor immenser Fahrzeug-Kulisse. Die Menschen sitzen in geschlossenen Autos, die Ansteckungsgefahr scheint gering.
Schulze Brockhausen, DJ und Veranstalter aus Berlin, wollte das auch den Berlinern und Brandenburgern bieten und mietete sich deshalb schon mitten in der Corona-Zeit in das ungenutzte Autokino in Schönefeld ein. Gemeinsam mit einem Geschäftspartner plante er eine eigene Reihe mit Künstlern wie Sido, Nena, dem Rapper Alligatoah oder dem DJ-Duo Gestört aber Geil. Doch ob die verbleibenden Konzerte ab diesem Wochenende tatsächlich wie geplant stattfinden werden, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.